Anwalt Fahrverbot

Der Anwalt für Fahrverbot informiert, was ein Fahrverbot ist und bei welchen Vergehen im Straßenverkehr ein Fahrverbot droht. Der Verkehrsrechtsanwalt informiert auch darüber, was man tun kann, wenn ein Fahrverbot beim Vorwurf der Fahrerflucht droht. Der Rechtsanwalt bietet zum Thema unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB und zum Thema Fahrverbot eine kostenlose Ersteinschätzung.
Anwalt Fahrverbot
Der Rechtsanwalt informiert, was ein Fahrverbot ist und wie man ein Fahrverbot abwenden kann.

Wann droht ein Fahrverbot? Anwalt informiert

Das Fahrverbot untersagt das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Begeht man eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie zum Beispiel ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Verkehr oder Handy am Steuer, droht ein Fahrverbot. Auch bei einer Unfallflucht mit Sachschaden kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden. Erhält man ein Fahrverbot, dann muss man den Führerschein bei einer Behörde abgeben. Innerhalb des Zeitraums, den das Fahrverbot umfasst, darf man nicht fahren. Ist die Frist für das Fahrverbot abgelaufen, erhält man den Führerschein automatisch von der Behörde zurück. Neben der Fahrerflucht oder dem zu schnellen Fahren kann auch eine Trunkenheitsfahrt zu einem Fahrverbot führen. Weitere Verstöße, die zu einem Fahrverbot führen können, sind der Rotlichtverstoß oder der Abstandsverstoß. Viele sind auf den Führerschein angewiesen. Deshalb sollte man bei einem drohenden Fahrverbot den Anwalt für Fahrverbot einschalten. Dieser kann die Sachlage prüfen und, je nach Fall, das Fahrverbot abwenden oder in eine Geldstrafe umwandeln lassen.

Wie einen Monat Fahrverbot umgehen?

Es gibt gute Chancen, um ein Fahrverbot zu umgehen, wenn es sich um einen sogenannten Härtefall handelt. Wichtig ist es, zunächst fristgerecht Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid und das damit verbundene Fahrverbot einzulegen. Härtefälle sind solche, bei denen man beruflich oder aus gesundheitlichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist. Droht einem beispielsweise durch das Fahrverbot der Verlust des Arbeitsplatzes, kann das als Härtefall eingestuft werden und ein Fahrverbot eventuell abgewendet werden. Droht ein Verbot des Fahrens, sollte man sich an den Anwalt für Fahrverbot in Berlin wenden. Der Rechtsanwalt kann die Sachlage bzw. den Vorwurf prüfen und entsprechende Maßnahmen für einen Widerspruch gegen das Fahrverbot einleiten.

Welche Gründe zum Umgehen eines Fahrverbots?

Es gibt einige Gründe, die dafür sprechen, um ein Fahrverbot zu umgehen. Zu diesem Thema sollte man die kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt für Fahrverbot nutzen. Neben beruflichen bzw. existenziellen Gründen, mittels denen man das Fahrverbot umgehen kann, gibt es auch weitere. Dazu gehören das Augenblickversagen, die Ungenauigkeit der Geschwindigkeitsmessung und der Ausschluss der Gefährdung von anderen Rechtsgütern zum Tatzeitpunkt, an dem man die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat.

Wie kann der Anwalt bei Fahrverbot helfen?

Oftmals bedroht das Fahrverbot die berufliche Existenz. Man kann durch das Fahrverbot nicht mehr zur Arbeit fahren oder hat sogar einen Job, für den man den Führerschein braucht. In diesem Fall ist man beispielsweise als Busfahrer/-in, Taxifahrer/-in oder Lkw-Fahrer/-in tätig. Der Anwalt für Fahrverbot bietet eine kostenlose Erstberatung, wenn man einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten hat. Wichtig ist, dass man den Bußgeldbescheid nicht ignoriert, sondern sofort die Beratung vom Rechtsanwalt für Fahrverbot nutzt. Der Verkehrsanwalt kann zunächst auf die zuständige Bußgeldbehörde mit dem Anhörungsverfahren einwirken. Entsprechend übernimmt der Anwalt auch die rechtliche Vertretung vor Gericht. Je nach Sachlage kann der Rechtsanwalt in Berlin erreichen, dass das Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt wird.

Was ist das Augenblickversagen? Anwalt für Fahrverbot informiert

Übersieht man Verkehrszeichen, kann das als Augenblickversagen gewertet werden und helfen, um ein Fahrverbot abzuwenden. Das Augenblickversagen wird als leichte Fahrlässigkeit bezeichnet. Wird diese anerkannt, kann ein Fahrverbot abgewendet werden. Neben dem Augenblickversagen gibt es auch den Mitzieh-Effekt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Beschuldigte an einer roten Ampel hält und obwohl die Ampel noch rot ist, losfährt, weil ein Fahrzeug neben ihm losfährt. Handelt es sich um den Mitzieh-Effekt, kann der Anwalt helfen, dass das Fahrverbot abgewendet wird.

Was bedeutet Ausschluss der Gefährdung von Rechtsgütern?

Die Abwendung eines Fahrverbotes ist eventuell möglich, wenn durch die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr keine Fremdgefährdung bestanden hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn während der Tat das Verkehrsaufkommen gering war oder wenn an der betreffenden Stelle eine Fremdgefährdung ausgeschlossen werden konnte. Um ein Fahrverbot abzuwenden, kann man auch vorschlagen, an verkehrspsychologischen Maßnahmen teilzunehmen. In jedem Fall ist es ratsam, die anwaltliche Unterstützung vom Rechtsanwalt in Berlin zu nutzen, wenn ein Fahrverbot droht.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug des Führerscheins?

Es gibt einen Unterschied zwischen dem Entzug des Führerscheins und dem Fahrverbot. Das Fahrverbot ist begrenzt auf ein bis drei Monate. Sobald die Frist abgelaufen ist, erhält man von der Behörde die Fahrerlaubnis automatisch zurück. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis, muss man zur Wiedererlangung gewisse Konditionen, wie eine MPU erfüllen. Zu berücksichtigen sind auch die Sperrfristen, bevor man den Führerschein wieder beantragen kann. Handelt es sich um den Vorwurf der Fahrerflucht mit einem Sachschaden von mehr als 1.300 Euro oder um einen Personenschaden, droht ein Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate. Liegt der Schaden unter 1.300 Euro, wird ein Fahrverbot verhängt. Geht es um ein Fahrverbot oder sogar um die Entziehung der Fahrerlaubnis, sollte man den direkten Kontakt zum Rechtsanwalt für Fahrverbot nutzen.

Gibt es ein Fahrverbot bei Unfallflucht?

Ein Fahrverbot droht, wenn man eine Unfallflucht begeht. Das Fahrverbot kann ein bis drei Monate dauern. Fahrerflucht ist eine Straftat, sodass auch ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängt werden kann. Die Dauer des Fahrverbots bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort richtet sich nach der Höhe des Schadens. Liegt der Schaden unter 1.300 Euro, droht ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten. Bis zu sechs Monate Fahrverbot können verhängt werden, wenn der Schaden über 1.300 Euro liegt. Beim Vorwurf der Unfallflucht sollte man sich an den Anwalt für Fahrverbot in Berlin wenden.

Was bedeutet Wiederholungstat Fahrverbot?

Im Bußgeldkatalog ist die Wiederholungstat definiert. Wird man innerhalb von einem Jahr mindestens zwei Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h geblitzt, gilt das als Wiederholungstat. Dann droht ein Fahrverbot. Ist man Wiederholungstäter und droht ein solches Verbot, sollte man die anwaltliche Unterstützung vom Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nutzen.

Wann tritt das Fahrverbot in Kraft?

Geregelt ist das Inkrafttreten des Fahrverbots in § 25 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Ist das Fahrverbot rechtskräftig, wird ab dem Zeitpunkt das Fahrverbot gültig. Dann darf man für den genannten Zeitraum kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fahren. Eine Beratung, wie man das Fahrverbot abwenden oder in eine Geldbuße umwandeln lassen kann, bietet der Anwalt für Fahrverbot in Berlin. Hat man innerhalb der letzten zwei Jahre keine Verstöße gegen das Verkehrsrecht begangen, kann man wählen, wann man das Fahrverbot antreten möchte. Dafür hat man vier Monate nach Inkrafttreten des Urteils Zeit.

Kann man ein Fahrverbot aufteilen?

Es gibt seitens des Gesetzgebers keine Möglichkeit, das Fahrverbot aufzuteilen. Auch ist es nicht möglich, dass man ein Fahrverbot auf eine andere Person überträgt. Aber es gibt die sogenannten Härtefälle, sodass ein Fahrverbot eventuell abgewendet werden kann. Ein Härtefall liegt beispielsweise dann vor, wenn der Betroffene durch das Fahrverbot seinen Arbeitsplatz verlieren würde. Wird der Härtefall anerkannt, wird das Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt. Nähere Informationen, wie man ein Fahrverbot abwenden kann, bietet der Rechtsanwalt für Fahrverbot in Berlin.

Kann man Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln?

Es gibt die Möglichkeit, dass ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann. Dafür muss man aber rechtzeitig gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen und einen Härtefall nachweisen können. Unterstützung bietet in diesem Fall der Anwalt für Fahrverbot.

Was passiert, wenn man trotz Fahrverbot fährt?

Verstößt man gegen das Fahrverbot und fährt trotz des Verbots mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr, drohen empfindliche Sanktionen. Beim Verstoß gegen das Fahrverbot handelt es sich um eine Straftat. Man muss mit einer hohen Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Verstößt man gegen das Fahrverbot und wird erwischt, sollte man die anwaltliche Unterstützung vom Verkehrsrechtsanwalt nutzen.
Anwalt Fahrverbot und Verkehrsrecht
Der Rechtsanwalt für Fahrverbot bietet eine kostenlose Erstberatung.

Welche Vorteile mit dem Anwalt für Fahrverbot?

Droht ein Fahrverbot, ist es ratsam, sich an den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser bietet eine kostenlose Ersteinschätzung. Zudem verfügt der Anwalt für Fahrverbot über eine umfassende Erfahrung im Verkehrsrecht und im Verkehrsstrafrecht.

Anwalt für Fahrverbot informiert

 GeldstrafeFahrverbotPunkte in FlensburgEntzug der Fahrerlaubnisweitere Sanktionen

Unfallflucht mit Blechschaden

je nach Höhe mehr als 30 Tagessätzeein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Euro2 Punkte bei Schäden bis 1.300 Euro

3 Punkte bei Schäden ab 1.300 Euro
bis zu sechs Monate bei Schäden ab 1.300 Euro/

Fahrerflucht mit Personenschaden

mehr als 30 Tagessätzemindestens drei Monate2 bis 3 Punktebis zu sechs MonateStrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung

Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung

Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Unfallflucht mit Selbstanzeige

entfällt eventuellentfällt eventuellentfällt eventuellentfällt eventuell/

Fahrerflucht in der Probezeit

je nach Höhe mehr als 30 Tagessätzeein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Eurobis zu 3 Punkte je nach Schwere des Schadensbis zu sechs Monate ab dem dritten A-Verstoß in der ProbezeitAufbauseminar

Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre

Quellen & Nachweise

Strafmaß gemäß StGV
Statistiken
Gesetzeslage § 142 StGB

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Falls noch Fragen offen sind, laden Sie sich auch unseren Fahrerflucht-Ratgeber herunter, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden. Hier geht es zum Fahrerflucht-Ratgeber. Sollten weiterhin Fragen unbeantwortet sein, kontaktieren Sie den Fahrerflucht Anwalt.