Fahrerflucht Anwalt

Nach dem Vorwurf der Fahrerflucht sollten sich Betroffene an einen Fahrerflucht Anwalt wenden. Ein Rechtsanwalt, der auf das Rechtsgebiet Verkehrsrecht spezialisiert ist, berät auch bei Fahrerflucht kompetent.

Was ist Fahrerflucht?

Kommt es zu einem Unfall zwischen Fahrzeugen und entfernt sich ein Unfallbeteiligter ohne Aufnahme der Daten vom Unfallort,so bezeichnet man das als Fahrerflucht oder Unfallflucht. Die Fahrerflucht kann, je nach Schwere des Schadens, schwere Strafen nach sich ziehen. Geregelt ist das Strafmaß für Fahrerflucht im Strafgesetzbuch. Begeht man eine Fahrerflucht bzw. ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, berät der Anwalt für Verkehrsrecht und Fahrerflucht.
Fahrerflucht und Unfallflucht
Fahrerflucht und Unfallflucht sind die umgangssprachlichen Bezeichnungen für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort
 

Was ist der Unterschied zwischen Fahrerflucht und Unfallflucht?

Fahrerflucht ist gleichzusetzen mit Unfallflucht und mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Es gibt keinen Unterschied zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht. Beide Begriffe, so der Anwalt für Fahrerflucht, bezeichnen das gleiche Vergehen und werden als Straftat geahndet.

Welche Strafe bei Fahrerflucht?

Bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Die Strafe ist im Strafgesetzbuch in § 142 geregelt. Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Zudem droht, je nach Schwere des Vergehens und der Folgen durch Unfallflucht, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Außerdem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Strafen für Unfallflucht sind sowohl durch das Verkehrsrecht als auch durch das Strafrecht geregelt. Die Strafen für die Fahrerflucht sind nicht im Bußgeldkatalog geregelt. Deshalb spricht man bei Unfallflucht von einer Geldstrafe und nicht von einem Bußgeld. Bezogen auf das Verkehrsrecht gibt es für die Fahrerflucht neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder sogar eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Fahrerflucht-Rechtsanwalt kann beraten, wenn es um das zu erwartende Strafmaß bei Unfallflucht geht. Die Strafe richtet sich nach der Höhe des Schadens. Beträgt die Schadenshöhe nicht mehr als 600 Euro, wird eine Geldstrafe verhängt. Mit einer Geldstrafe von einem Monatsgehalt und einem dreimonatigen Fahrverbot muss man rechnen, wenn sich die Schadenshöhe auf 600 bis 1.300 Euro beläuft. Liegt der Schaden durch die Unfallflucht über 1.300 Euro, muss man eine Geldstrafe von mehr als einem Monatsgehalt bezahlen und die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen.

Was sagt der Anwalt: Kann man den Führerschein wegen Fahrerflucht verlieren?

Man kann durch Fahrerflucht ein Fahrverbot erhalten und den Führerschein verlieren. Geahndet wird die Unfallflucht nach § 142 StGB. Deshalb sollte man einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragen. Je nach Schwere der Tat wird ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt und es kann auch zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Weitere Sanktionen bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort sind Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Welche Strafen bei Unfallflucht mit Alkohol? Rechtsanwalt berät

Alkohol am Steuer kann den Verlust der Fahrerlaubnis bedeuten. Wird man erwischt, sollte man einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Fahrerflucht beauftragen. Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere des Unfalls und wie viel Promille der Verursacher hatte. Durch die gleichzeitige Fahrerflucht unter Alkoholeinfluss verschlimmert sich die Situation und es droht neben dem Führerscheinentzug eine Gerichtsverhandlung. Je nach Alkoholisierung muss, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden.

Was tun, wenn man einen Unfall nicht bemerkt?

Es kann passieren, dass man gar nicht bemerkt, dass man ein anderes Fahrzeug beschädigt hat. Oftmals passiert ein unbemerkter Unfall beim Einparken oder beim Ausparken. Durch einen Kfz-Gutachter ist aber feststellbar, ob der Verursacher einen Unfall hätte bemerken müssen. Wird nachgewiesen, dass man einen Unfall begangen hat und diesen hätte bemerken müssen, steht der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Raum. Dann sollte man als Beschuldigter einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

Zahlt die Kfz-Versicherung bei Unfallflucht?

Ist man Geschädigter, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Schadensregulierung. Dabei erfolgt aber eine Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Die Teilkasko übernimmt die Schadensregulierung nicht, da diese nur bei Schäden durch Hagel, Sturm und Wild sowie bei Glasschäden die Kosten für die Reparatur übernimmt. In jedem Fall sollte man einen Rechtsanwalt einschalten, der die Kommunikation mit der Versicherung übernimmt. Ist man Beschuldigter, dann zahlt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Schadensregulierung für den Geschädigten. Wird man als Unfallverursacher wegen Fahrerflucht verurteilt, kann die Kfz-Haftpflicht dem Verursacher 5.000 Euro Regression auferlegen und übernimmt nicht die Schadensregulierung am Fahrzeug des Verursachers. Als Geschädigter kann man einen Kfz-Gutachter beauftragen, um die Schadenshöhe zu ermitteln. Es kann aber sein, dass man dann die Kosten für den Gutachter selbst zahlen muss, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Gleiches gilt auch, wenn die Kfz-Versicherung des Geschädigten nicht von einem Unfall mit Fahrerflucht ausgeht.

Anwaltskanzlei: Warum die Polizei bei Fahrerflucht holen?

Entdeckt man beispielsweise beim Fahrzeug auf einem Parkplatz einen Schaden, der vorher nicht vorhanden war, kann man von einer Fahrerflucht ausgehen. Dann sollte man die Polizei hinzuziehen und eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Hilfe bei Unfallflucht bietet auch die Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht. Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, können diese Hinweise auf das Kennzeichen des Verursachers geben. Wenn die Polizei das Kennzeichen kennt und den Fahrzeughalter ermittelt, wird dieser zeitnah innerhalb von wenigen Stunden von der Polizei aufgesucht. Damit soll verhindert werden, dass der Beschuldigte eigene Schäden am Fahrzeug verbergen und entfernen kann.

Wann darf man sich vom Unfallort entfernen?

Ein Entfernen vom Unfallort ist erst dann erlaubt, wenn die Beteiligung, die Fahrzeuge und die Personen festgestellt wurden. Man darf sich auch vom Unfallort entfernen, wenn eine angemessene Wartezeit verstrichen ist. Ist die Wartezeit abgelaufen, muss man die Polizei verständigen. Eine zumutbare Wartezeit beträgt 20 bis 60 Minuten. Sollte man einen Schaden mit dem Fahrzeug verursacht haben, muss man mindestens eine halbe Stunde an der Unfallstelle warten, falls der oder die Geschädigte nicht vor Ort ist. Ein Beispiel für einen solchen Fall ist ein Parkschaden, den man beispielsweise auf einem Parkplatz von einem Supermarkt verursacht hat. Sollte nach 30 Minuten die geschädigte Person nicht vor Ort sein, muss man die Polizei informieren.

Welche Strafe bei Fahrerflucht mit Parkschaden?

Kommt es zu einem Parkschaden und begeht man im Anschluss eine Fahrerflucht, kann man bis zu drei Punkte in Flensburg erhalten. Zudem droht bei Unfallflucht nach Parkschaden ein Fahrverbot von drei Monaten und eine empfindliche Geldstrafe.
Unfallflucht bei Parkschaden
Strafen bei Fahrerflucht mit Sachschaden

Was tun, wenn man Opfer einer Unfallflucht wurde?

Wenn man Opfer einer Unfallflucht wurde, sollte man den Schaden am Fahrzeug und den Unfallort fotografieren. Dann muss man die Polizei verständigen und eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die polizeiliche Anzeige benötigt man auch, um den Fahrzeugschaden bei der eigenen Kfz-Versicherung zu melden.
  • Zeugen vor Ort suchen
  • an der Unfallstelle 30 bis 60 Minuten warten
  • Polizei informieren
  • Anzeige erstatten
  • Fahrzeugschaden mit Bildern bei der Kfz-Versicherung melden

Welche Strafen bei Fahrerflucht in der Probezeit?

In der Probezeit unterscheidet man zwischen A-Verstößen und B-Verstößen. Da es sich bei Fahrerflucht um eine schwerwiegende Straftat handelt, gilt eine Unfallflucht in der Probezeit als A-Verstoß. Neben einer Verlängerung der Probezeit für zwei Jahre muss man als Beschuldigter auch an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Kosten für das Aufbauseminar muss der oder die Beschuldigte selbst zahlen. Neben diesen Sanktionen drohen auch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sowie ein Fahrverbot für bis zu drei Monate und drei Punkte in Flensburg. Es kann auch sein, dass die Unfallflucht mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis sanktioniert wird.

Ist Unfallflucht mit dem Fahrrad strafbar?

Fahrerflucht mit dem Fahrrad ist genauso strafbar wie mit einem Fahrzeug und wird nach § 142 StGB geahndet. Hat man mit dem Rad einen Unfall verursacht und entfernt sich unerlaubt vom Unfallort und hat einen Führerschein, dann droht neben einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auch ein Entzug der Fahrerlaubnis. Die Schadensregulierung für den Geschädigten erfolgt über die private Haftpflichtversicherung des Radfahrers. Mehr dazu: Welche Strafe bei Fahrerflucht mit Fahrrad?

Wann droht eine Freiheitsstrafe bei Fahrerflucht?

Wenn bei einem Unfall eine oder mehrere Personen verletzt oder sogar getötet wurden und man Fahrerflucht begeht, folgt eine Anklage wegen unterlassender Hilfeleistung und fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Der oder die Beschuldigte muss mit einer Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren rechnen. Wenn eine Freiheitsstrafe wegen Fahrerflucht droht, ist es ratsam, eine Anwaltskanzlei für Unfallflucht zu beauftragen und einen rechtlichen Beistand zu nutzen.

Bei Fahrerflucht zum Rechtsanwalt gehen?

Hat man eine Fahrerflucht begangen oder ist man Geschädigter durch eine Unfallflucht, sollte man sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

Strafen für Fahrerflucht mit Sachschaden

Schadenshöhe

Geldstrafe

Fahrverbot

Punkte in Flensburg

Entzug der Fahrerlaubnis

Schaden bis 600 EuroGeldauflage und Einstellung des Verfahrens///
Schaden bis 1.300 Euro30 Tagessätze bzw. ein Monatsgehaltein bis drei Monate2/
Schaden über 1.300 Euromehr als 30 Tagessätze/3sechs Monate

Wann verjährt eine Fahrerflucht?

Fahrerflucht ist eine Straftat, die nach § 142 Strafgesetzbuch geahndet wird. Die Frist für die Verjährung der Unfallflucht richtet sich nach dem Höchststrafmaß. Dieses beträgt für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort drei Jahre Freiheitsstrafe. Gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB beträgt damit die Verjährungsfrist für Fahrerflucht fünf Jahre. Beginn der Verjährungsfrist ist der Tag, an dem die Unfallflucht begangen wurde.

Wie lange Führerschein weg bei Unfallflucht?

Wird man wegen Unfallflucht verurteilt, droht ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug des Führerscheins. Das Fahverbot kann, je nach Schwere des Schadens, ein bis drei Monate betragen. Ab einem Schaden von 1.300 Euro kann der Führerschein wegen Fahrerflucht für sechs Monate entzogen werden. Zudem drohen zwei bis drei Punkte in Flensburg. Beim Entzug des Führerscheins wegen Fahrerflucht muss dieser nach Ablauf der Frist neu beantragt werden.

Handelt es sich bei Wildunfall um Fahrerflucht?

Fährt man ein Haarwild, wie beispielsweise ein Reh oder ein Wildschwein an und entfernt sich unerlaubt von der Unfallstelle, ist das keine Fahrerflucht. Hat man einen Wildunfall und meldet diesen nicht bei der Polizei, verstößt man gegen das Tierschutzgesetz. Dann droht eine Anzeige wegen Tierquälerei gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes. Wird man bestraft, kann das Bußgeld bis zu 50.000 Euro betragen. Kommt es zu einem Wildunfall und meldet man diesen nicht und wird ermittelt, sollte man sich an den Anwalt für Unfallflucht wenden.

Ist Selbstanzeige bei Fahrerflucht sinnvoll?

Begeht man eine Unfallflucht, kann man sich innerhalb von 24 Stunden selbst anzeigen. Eine Selbstanzeige bei Fahrerflucht kann sich strafmildernd auswirken. Gute Chancen auf eine Strafminderung bei Selbstanzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort hat man, wenn es sich um einen Parkschaden handelt. Begeht man eine Fahrerflucht nach einem Unfall im fließenden Straßenverkehr und erstattet Selbstanzeige, zeigt das Reue, muss sich aber nicht zwingend strafmildernd auswirken. Fast jeder Fall von Fahrerflucht ist individuell und sollte daher von einem Experten wie einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht angenommen werden. Erfahrungsberichte zeigen, dass es auf die Details ankommt und dass die Gefahrt besteht sich selbst zu belasten. Wem Fahrerflucht vorgeworfen wird, dem ist zu raten, sich Erfahrungen anderer durchzulesen. Falls noch Fragen offen sind, laden Sie sich auch unseren Fahrerflucht-Ratgeber herunter, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden. Hier geht es zum Fahrerflucht-Ratgeber. Sollten darüber hinaus Fragen unbeantwortet sein, kontaktieren Sie den Fahrerflucht Anwalt

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