Welche Strafe bei Fahrerflucht mit Blechschaden in der Probezeit?
Je nach Höhe des Blechschadens mit Fahrerflucht in der Probezeit wird der Schaden als Bagatellschaden eingestuft. Die Unfallflucht in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt. Auch bei einem Bagatellschaden muss man bei Fahrerflucht mit einer Geldstrafe rechnen. Zudem wird die Probezeit verlängert und der oder die Unfallflüchtige muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Verursacht man einen Blechschaden, begeht Fahrerflucht und ist noch in der Probezeit, sollte man die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Unfallflucht nutzen.
Ist eine Strafminderung bei Fahrerflucht in der Probezeit möglich?
Eine Strafminderung bei Fahrerflucht in der Probezeit ist möglich, wenn man eine Selbstanzeige erstattet. Die Selbstanzeige muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall erfolgen. Voraussetzung für eine Strafminderung bei Unfallflucht in der Probezeit ist, dass der Unfall nicht im fließenden Verkehr stattgefunden hat und dass die Schadenshöhe bzw. die Kosten für die Regulierung des Sachschadens nicht mehr als 1.300 Euro betragen.
Was tun bei Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit, wenn man nichts gemerkt hat?
Wenn man plötzlich eine Anzeige wegen Unfallflucht erhält und den Unfall gar nicht bemerkt hat, ist das eine missliche Lage, insbesondere dann, wenn man noch in der Probezeit ist. Flattert die Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ins Haus, sollte man sich an einen Anwalt für Unfallflucht wenden. Dieser berät, was man tun kann bei Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB, wenn man den Unfall nicht bemerkt hat.
Wie lange ist der Führerschein bei Unfallflucht in der Probezeit weg?
- Handelt es sich um eine Schadenshöhe von 600 Euro bis 1.300 Euro, wird ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt. Begeht man eine Unfallflucht in der Probezeit, gibt es weitere Sanktionen.
- Beträgt die Schadenshöhe mehr als 1.300 Euro, droht ein Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate.
- Neben dem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis gibt es weitere Strafen für Unfallflucht in der Probezeit. Dazu gehören die Geldstrafe und Punkte im Fahreignungsregister.
- Fahranfänger, die eine Fahrerflucht in der Probezeit begehen, müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
- Zudem verlängert sich bei Unfallflucht als A-Verstoß die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Was passiert, wenn man in der Probezeit einen Verkehrsunfall hat?
Hat man in der Probezeit einen Verkehrsunfall, muss man Verletzten an der Unfallstelle helfen und die Unfallstelle sichern. Zudem muss man bei Personenschaden den Notruf informieren und die Polizei kontaktieren. Bei einem Verkehrsunfall in der Probezeit drohen Sanktionen, wenn man Schuld oder Teilschuld am Unfall hat.
Warum eine Selbstanzeige bei Fahrerflucht in der Probezeit erstatten?
Eine Selbstanzeige bei Fahrerflucht in der Probezeit kann zu einer Strafminderung führen. Dies gilt, wenn es sich um einen Sachschaden mit geringer Schadenshöhe handelt und wenn der Unfall nicht im fließenden Straßenverkehr passiert ist.So kann man beispielsweise von einer Strafminderung in der Probezeit ausgehen, wenn es sich um eine Fahrerflucht mit Parkschaden handelt.
Kann ein Anwalt für Fahrerflucht helfen? Vorwurf Unfallflucht in der Probezeit
Der Anwalt für Fahrerflucht hat das Fachwissen, um Mandanten, die sich in der Probezeit befinden, beim Vorwurf der Fahrerflucht zu vertreten. Erfolgt eine Anklage wegen Unfallflucht in der Probezeit, übernimmt der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht die Vertretung des Beschuldigten bei der Gerichtsverhandlung.Je nach Sachlage kann der Verkehrsrechtsanwalt auch helfen, um nachzuweisen, dass man den Schaden gar nicht bemerkt hat und somit kein Vorsatz für Fahrerflucht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass es sich um eine vorsätzliche Unfallflucht handelt.
Sanktionen für Fahrerflucht mit Sachschaden in der Probezeit
Schadenshöhe | Geldstrafe | Fahrverbot | Punkte in Flensburg | Entzug der Fahrerlaubnis | Probezeit |
---|---|---|---|---|---|
bis 600 Euro | Geldauflage und Einstellung des Verfahrens | / | / | / | |
bis 1.300 Euro | 30 Tagessätze bzw. ein Monatsgehalt | ein bis drei Monate | 2 | / | |
über 1.300 Euro | mehr als 30 Tagessätze | / | 3 | sechs Monate |
Quellen & Nachweise
↑Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 4↑Über die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
↑§ 3 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)