Wie hoch ist die Geldstrafe bei Fahrerflucht?

Die Höhe der Geldstrafe bei Fahrerflucht richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens. Bei Bagatellschäden ist die Geldauflage für Unfallflucht gering. Handelt es sich um einen Schaden bis 1.300 Euro, dann werden 30 Tagessätze fällig. Mehr als 30 Tagessätze Geldstrafe muss man bei Unfallflucht mit Blechschaden zahlen, wenn die Höhe des Schadens mehr als 1.300 Euro beträgt.
Geldstrafe bei Fahrerflucht
Für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort droht eine Geldstrafe.
Neben eine Geldstrafe drohen für Unfallflucht mit Sachschaden noch weitere Sanktionen. Dazu zählen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug des Führerscheins.

Was kostet eine Anzeige wegen Fahrerflucht?

Kommt es zu einer Anzeige wegen Fahrerflucht, richtet sich die Höhe der Geldstrafe nach der Schwere der Schäden. Fahrerflucht bezeichnet umgangssprachlich das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 Strafgesetzbuch (StGB). Unfallflucht ist eine Straftat. Neben einer Geldauflage drohen, je nach Höhe des Schadens, auch weitere Sanktionen. Zu diesen weiteren Strafen gehören ein Fahrverbot, ein Entzug der Fahrerlaubnis und Punkte in Flensburg. Begeht man eine Unfallflucht mit Personenschaden, muss man sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Wie lange ist Führerschein bei Fahrerflucht weg?

Handelt es sich um eine Fahrerflucht mit Sachschaden, droht ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten. Geht es um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit schwerwiegendem Schaden oder sogar Personenschaden, droht ein Entzug des Führerscheins. Im Unterschied zum Fahrverbot muss beim Entzug der Fahrerlaubnis der Führerschein nach einer Sperrfrist neu beantragt werden.

Welche Geldstrafe bei Unfallflucht in der Probezeit?

Die Höhe der Geldstrafe bei Unfallflucht in der Probezeit entspricht der Sanktion, die auch bei Unfallflüchtigen ohne Probezeit verhangen wird. Zudem werden bei Fahrerflucht in der Probezeit weitere Sanktionen verhängt. Der Beschuldigte ist verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

Wie Geldstrafe bei Fahrerflucht abwenden?

Man kann eine Geldauflage bei Fahrerflucht abwenden. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst sollte man beim Vorwurf der Fahrerflucht nach § 142 StGB einen Rechtsanwalt für Unfallflucht zurate ziehen. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Fahrerflucht ist möglich, wenn man innerhalb von 24 Stunden nach der Tat Selbstanzeige erstattet. Der Schaden darf außerdem nicht im fließenden Verkehr passiert sein. Ein Abwenden der Geldstrafe oder eine Reduzierung der Strafe ist bei Erfüllung der vorgenannten Konditionen auch nur dann möglich, wenn es sich nicht um eine Unfallflucht mit Personenschaden handelt.

Rechtsanwalt informiert: Was tun bei Unfallflucht?

  • Unfallstelle sichern
  • bei Personenschaden Notruf und Polizei rufen und Erste Hilfe leisten
  • nach Zeugen suchen
  • Anzeige wegen Unfallflucht erstatten

Gibt es weitere Strafen bei Unfallflucht?

Begeht man eine Unfallflucht, können weitere Strafen folgen. Beträgt die Schadenshöhe nicht mehr als 1.300 Euro, gibt es zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Je nach Schwere des Schadens beträgt das Fahrverbot ein bis drei Monate. Ab einem Schadenswert von 1.300 Euro drohen drei Punkte in Flensburg und ein Entzug des Führerscheins für bis zu sechs Monate.

Wie hilft Anwalt bei Unfallflucht und Geldstrafe?

Unfallflucht und Geldstrafen
Die Höhe der Geldstrafe bei Unfallflucht richtet sich nach der Schwere des Schadens.
Der Rechtsanwalt für Fahrerflucht ist eine wichtige Anlaufstelle, wenn eine empfindliche Geldstrafe wegen Unfallflucht droht. Je nach Sachlage kann der Anwalt für Verkehrsrecht helfen, um eine Strafminderung bei Unfallflucht mit Geldauflage zu erwirken.

Welche Sanktionen für Fahrerflucht mit Sachschaden?

Schadenshöhe

Geldstrafe

Fahrverbot

Punkte in Flensburg

Entzug der Fahrerlaubnis

Schaden bis 600 EuroGeldauflage und Einstellung des Verfahrens///
Schaden bis 1.300 Euro30 Tagessätze bzw. ein Monatsgehaltein bis drei Monate2/
Schaden über 1.300 Euromehr als 30 Tagessätze/3sechs Monate

Quellen & Nachweise

§ 142 StGB – gesetzliche Bestimmungen
Gesetzestext zu § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

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Falls noch Fragen offen sind, laden Sie sich auch unseren Fahrerflucht-Ratgeber herunter, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden. Hier geht es zum Fahrerflucht-Ratgeber. Sollten weiterhin Fragen unbeantwortet sein, kontaktieren Sie den Fahrerflucht Anwalt.