Was tun, wenn man einen Blechschaden oder Kratzer verursacht hat? Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berät
Oftmals passiert es, dass Personen, die aus Versehen einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht haben, einfach wegfahren. Viele sind in der Annahme, dass der Schaden gar nicht bemerkt wird oder dass es sich nicht um Fahrerflucht handelt. Aber dem ist nicht so! Auch wenn es sich nur um einen Kratzer bzw. Parkschaden handelt, muss man eine Wartezeit von 20 bis 60 Minuten einhalten. Ist dann kein Geschädigter aufgetaucht, muss man die Polizei zur Erfassung der Personalien informieren. Tut man das nicht und fährt nach einem Blechschaden auf dem Parkplatz weg, handelt es sich um eine Unfallflucht. Wird man ausfindig gemacht, muss man für die Fahrerflucht bei Blechschaden mit einer Geldstrafe rechnen.
Welche Strafen für Unfallflucht mit Blechschaden mit oder ohne Probezeit?
- Geldstrafe
- Punkte in Flensburg
- Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
- A-Verstoß in der Probezeit (Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit)
Warum ist eine Selbstanzeige bei Unfallflucht sinnvoll?
Man kann sich innerhalb von 24 Stunden nach der Unfallflucht selbst anzeigen. Die Selbstanzeige bei Unfallflucht kann zu einer Milderung des Strafmaßes führen. Handelt es sich um einen Kratzer, und ist dieser nicht im Straßenverkehr entstanden, kann eine Selbstanzeige auch eine Straffreiheit bewirken.
Was tun bei Unfall ohne Schaden? Anwalt für Verkehrsrecht informiert
Es gibt auch Unfälle, durch die auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist. Aber ist in diesem Fall das Entfernen vom Unfallort ohne Feststellung der Daten und der Meldung bei der Polizei auch strafbar? Erfahren Sie hier, was bei einem Unfall ohne sichtbare Schäden zu tun ist. Grundsätzlich ist es keine Fahrerflucht, wenn es zu einem Unfall ohne Schaden kommt und man sich vom Unfallort entfernt. Aber auch wenn kein ersichtlicher Schaden erkennbar ist, heißt das nicht, dass kein Schaden vorliegt. Deshalb ist es auch bei einem Unfall ohne erkennbaren Schaden am Fahrzeug wichtig, die Wartezeit einzuhalten, beispielsweise wenn man ein anderes Fahrzeug auf einem Parkplatz berührt hat. Außerdem sollte man die Polizei informieren. Es gibt Schäden beim Berühren anderer Fahrzeuge, die man nicht mit bloßem Auge erkennen kann.
Was tun bei Anzeige wegen Fahrerflucht ohne erkennbaren Schaden?
Entfernt man sich ohne Feststellung der Daten vom Unfallort, dann kann man sich wegen Fahrerflucht strafbar machen. Ist man der Meinung, dass bei einer Berührung eines anderen Fahrzeugs kein Schaden entstanden ist und folgt trotzdem eine Anzeige wegen Fahrerflucht, sollte man sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Was tun, wenn man Zeuge von Fahrerflucht ist?
Ob im Straßenverkehr oder auf einem Parkplatz, wenn man Zeuge einer Fahrerflucht ist gibt es viele Fragen. Muss man sich als Zeuge melden und macht man sich strafbar, wenn man sich nicht als Zeuge meldet? Hat ein Zeuge Pflichten, wenn es um Unfallflucht geht? Und wann macht man sich als Zeuge einer Fahrerflucht strafbar?
Warum ist die Zeugenaussage bei Unfallflucht wichtig?
Man sollte aber, wenn man Zeuge ist, sich als solchen zu erkennen geben. Die Zeugenaussage ist ein wichtiger Faktor, wenn es bei einem Unfall um die Klärung der Schuldfrage geht. Zeugen können wichtige Angaben zum Unfallhergang und zur Identifizierung des Unfallflüchtigen machen. Beobachtet man einen Unfall mit Fahrerflucht, dann sollte man sich das Kennzeichen und das Fahrzeug des Unfallflüchtigen einprägen. Wichtig ist auch der Zeitpunkt des Unfalls und in welche Richtung der Unfallflüchtige gefahren ist. Eventuell kann man auch Angaben zum Geschlecht und zum Aussehen bzw. der Kleidung machen und ob noch weitere Personen in dem Fahrzeug des Unfallflüchtigen waren. Meldet man das Gesehene bei der Polizei, wird man dazu aufgefordert, alles, was man gesehen hat, aufzuschreiben. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung wegen Fahrerflucht kommt, ist man in der Regel als Zeuge geladen.Höhe des Schadens | Geldstrafen bei Fahrerflucht mit Blechschaden | Punkte in Flensburg bei Unfallflucht mit Blechschaden | Fahrverbot für Fahrerflucht mit Blechschaden | Entzug der Fahrerlaubnis bei Blechschaden |
bis 600 Euro | geringe Strafe | / | / | / |
600 Euro bis 1.300 Euro | ein Monatsgehalt bzw. 30 Tagessätze | 2 | bis zu drei Monate | / |
ab 1.300 Euro | mehr als 30 Tagessätze bzw. mehr als ein Monatsgehalt | 3 | / | bis zu sechs Monate |
Quellen & Nachweise
↑Rechtsprechung vom BGH↑Publikationen
↑Statistik