Was kostet ein Anwalt bei Fahrerflucht?
Beauftragt man einen Anwalt für Fahrerflucht, richten sich die Kosten nach dem Honorar. Es ist ratsam, die kostenlose Ersteinschätzung der Rechtsanwaltskanzlei für Unfallflucht zu nutzen. Begeht man eine Unfallflucht, dann fallen neben den Kosten für den Anwalt bei Fahrerflucht auch weitere Kosten an. Dazu gehören zum Beispiel die Verfahrensgebühr und eine Post- und Kommunikationspauschale.
Welche Strafen bei Unfallflucht?
Die Strafen bei Unfallflucht richten sich nach der Schwere des Sachschadens. Handelt es sich um eine Unfallflucht mit Personenschaden, dann kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Geht es um eine Unfallflucht mit Parkschaden oder um eine Fahrerflucht mit Blechschaden, richtet sich das Strafmaß nach der Schwere des Schadens.
- Sachschäden bis 600 Euro: Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Auflage
- Blechschaden bis 1.300 Euro: zwei Punkte in Flensburg, Geldstrafe von 30 Tagessätzen
- mehr als 1.300 Euro Schadenshöhe: drei Punkte in Flensburg, Fahrverbot und eine Geldstrafe von mehr als 30 Tagessätzen bzw. mehr als ein Monatsgehalt
Wie wird Fahrerflucht bewiesen?
Wenn jemand Unfallbeteiligter ist und sich unerlaubt vom Unfallort ohne Feststellung der Personalien entfernt, dann ist eine Ermittlung nicht einfach. Um eine Fahrerflucht beweisen zu können, braucht man das Kfz-Kennzeichen des Unfallflüchtigen oder man muss den Fahrerflüchtigen kennen. Zeugen können bei der Ermittlung des Unfallflüchtigen hilfreich sein. Auch Angaben zum Fahrzeugmodell oder zum Täter können bei der Ermittlung helfen.
Welche Geldauflage bei Unfallflucht?
Die Höhe der Geldstrafe bei Unfallflucht richtet sich nach der Schwere des Schadens. Beträgt dieser mehr als 1.300 Euro, dann wird eine Geldauflage von mehr als einem Monatsgehalt bzw. von mehr als 30 Tagessätzen festgelegt. Beträgt der Schaden nicht mehr als 1.300 Euro, zahlt man eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Neben der Geldauflage bei Unfallflucht gibt es auch weitere Sanktionen, wie zum Beispiel ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
Was passiert bei Fahrerflucht in der Probezeit?
Begeht man eine Fahrerflucht in der Probezeit, ist das ein A-Verstoß. Neben den Sanktionen, die auch für Nichtfahranfänger verhangen werden, muss man bei Unfallflucht an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zudem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Wie schnell kommt Polizei bei Fahrerflucht?
Die Polizei kommt sehr schnell, sobald der Unfallflüchtige ermittelt werden soll. Das zeitnahe Erscheinen der Polizei soll verhindern, dass Schäden am Fahrzeug, die zur Beweisführung dienen, entfernt werden.Welche Strafe, wenn man Fahrerflucht nicht bemerkt hat?
Hat man gar nicht bemerkt, dass man ein anderes Fahrzeug beschädigt hat, muss man nach Entdeckung des Schadens die Polizei informieren. Auch wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt, ist Fahrerflucht eine Straftat. Und die Fahrerflucht bzw. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet.Was tun bei Unfall mit Fahrerflucht?
- Unfallstelle sichern
- Notruf und Erste Hilfe bei verletzten Personen
- Polizei informieren
- Zeugen suchen
- Anzeige gegen Unbekannt, wenn Unfallflüchtige nicht ermittelt werden können
- Kaskoversicherung informieren
Warum Selbstanzeige bei Fahrerflucht? Anwalt für Unfallflucht informiert?
Eine Selbstanzeige bei Fahrerflucht mit Sachschaden kann eine Strafminderung bewirken. Hilfreich in einer solchen Situation ist der Anwalt für Fahrerflucht. Der Rechtsanwalt kann helfen, um ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Erstattet man Selbstanzeige bei Fahrerflucht, dann muss man für eine Strafminderung einige Voraussetzungen erfüllen. Der Unfall darf nicht im fließenden Straßenverkehr passiert sein. Die Selbstanzeige muss innerhalb von 24 Stunden erstattet werden. Außerdem darf es sich nur um einen geringen Sachschaden und nicht um einen Personenschaden handeln. Erfüllt man diese Voraussetzungen und erstattet Selbstanzeige wegen Unfallflucht, stehen die Chancen für eine Strafminderung gut.Welche Strafen für Unfallflucht?
Geldstrafe | Fahrverbot | Punkte in Flensburg | Entzug der Fahrerlaubnis | weitere Sanktionen | |
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Unfallflucht mit Blechschaden | je nach Höhe mehr als 30 Tagessätze | ein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Euro | 2 Punkte bei Schäden bis 1.300 Euro 3 Punkte bei Schäden ab 1.300 Euro | bis zu sechs Monate bei Schäden ab 1.300 Euro | / |
Fahrerflucht mit Personenschaden | mehr als 30 Tagessätze | mindestens drei Monate | 2 bis 3 Punkte | bis zu sechs Monate | Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren |
Unfallflucht mit Selbstanzeige | entfällt eventuell | entfällt eventuell | entfällt eventuell | entfällt eventuell | / |
Fahrerflucht in der Probezeit | je nach Höhe mehr als 30 Tagessätze | ein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Euro | bis zu 3 Punkte je nach Schwere des Schadens | bis zu sechs Monate ab dem dritten A-Verstoß in der Probezeit | Aufbauseminar Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre |
Quellen & Nachweise
↑ § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)↑ § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO)
↑Die aktuelle Gesetzeslage