Was tun bei Unfall ohne Schaden?

Passiert ein Unfall ohne Schaden bzw. wenn man keine Schäden am eigenen oder am beteiligten Fahrzeug bemerkt, sollte man trotzdem die Polizei informieren. Entfernt man sich, ohne die Polizei zu informieren, riskiert man den Vorwurf der Fahrerflucht, der nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet wird. Oftmals sind es unbemerkte Parkschäden, die in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen passieren.
Parkschaden nicht bemerkt - Was tun?
Parkschäden, die nicht bemerkt werden, passieren häufig auf öffentlichen Parkplätzen oder in Tiefgaragen.

Welche Strafe, wenn man Unfall mit Schaden nicht bemerkt hat?

Auch wenn man den Schaden nicht bemerkt hat, liegt Fahrerflucht vor. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zieht Sanktionen nach sich. Neben einer Geldstrafe droht auch ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis. Steht der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum und hat man den Unfall und die Schäden nicht bemerkt, sollte man sich an einen Anwalt für Unfallflucht wenden. Zudem sollte man einen Kfz-Gutachter beauftragen, der die Schäden begutachtet. Der Gutachter kann beim Nachweis helfen, ob man den Unfallschaden hätte bemerken müssen.

Anwalt hilft: Was tun bei Parkrempler ohne Schäden?

Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Parkrempler und man findet keinen sichtbaren Schaden, ist man trotzdem zu einer Wartezeit verpflichtet. Kommt innerhalb dieser Zeit der Besitzer des anderen Fahrzeugs nicht, muss man die Polizei über den Parkrempler unter Angabe der Personalien informieren. Über das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs, das man beim Ein- oder Ausparken berührt hat, kann die Polizei den Halter ermitteln. Entfernt man sich vom Unfallort und informiert nicht die Polizei, dann begeht man Fahrerflucht. Das gilt auch, wenn beim Ein- oder Ausparken an einem anderen Fahrzeug kein sichtbarer Unfallschaden entstanden ist.

Rechtsanwalt informiert: Wer muss bei Unfallschaden Fahrerflucht beweisen?

Wenn man ein umfassendes Unfallgutachten beauftragt, kann man den Schaden bei Fahrerflucht nachweisen. Ist man Opfer einer Fahrerflucht und kann der Unfallflüchtige nicht ermittelt werden, muss die eigene Kaskoversicherung die Schadensregulierung übernehmen. Nach fünf Jahren verjährt der Vorwurf der Fahrerflucht, wenn der Beschuldigte nicht ermittelt werden konnte. Die Frist gilt ab dem Tag, an dem die Fahrerflucht begangen wurde.

Was tun, wenn jemand Fahrzeug beschädigt hat?

Bemerkt man am eigenen Fahrzeug einen Schaden und kann man vor Ort niemanden finden, der die Beschädigung verursacht hat, sollte man die Polizei informieren. Zudem kann man vor Ort nach Zeugen suchen. Gerade bei Parkschäden gibt es Passanten, die eventuell Hinweise auf das Fahrzeug oder das Kennzeichen geben können.

Wie wird Fahrerflucht ohne Schaden nachgewiesen?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, um Unfallflüchtige zu ermitteln. In manchen Fällen gibt es Zeugen, die die Fahrerflucht ohne Schaden gesehen haben und die sich das Kfz-Kennzeichen des Unfallflüchtigen gemerkt haben. Mittels dem Kfz-Kennzeichen kann die Polizei dann den Fahrzeughalter ermitteln. Auch wenn man Schäden bei der Berührung eines anderen Fahrzeugs nicht bemerkt, droht der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Man muss mit Strafen für die Fahrerflucht rechnen. Beim Nachweis der Fahrerflucht drohen eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Was bringt Selbstanzeige bei Fahrerflucht ohne Unfallschaden?

Wenn man sich innerhalb von 24 Stunden nach der Fahrerflucht selbst anzeigt, kann man eine Strafminderung oder eine Aufhebung der Strafe erwarten. Eine Strafminderung für Fahrerflucht bei Selbstanzeige ist möglich, wenn kein Schaden oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Zudem hat man auch nur dann eine Aussicht auf Strafminderung bei Selbstanzeige, wenn der Unfall nicht im fließenden Straßenverkehr passiert ist.

Welche Strafe bei Fahrerflucht ohne Schaden in der Probezeit?

Begeht man in der Probezeit eine Fahrerflucht, drohen neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg weitere Sanktionen. Unfallflucht in der Probezeit ist ein A-Verstoß. Folgende Strafen drohen bei Fahrerflucht in der Probezeit, und das gilt auch, wenn kein Unfallschaden entstanden ist:
  • Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • Geldstrafe
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis

Was tun bei Verdacht auf Fahrerflucht ohne Unfallschaden?

Fahrerflucht ohne Parkschaden
Bemerkt man einen Schaden am geparkten Fahrzeug, sollte man umgehend die Polizei informieren.
Auch wenn es keine offensichtlichen Schäden am Fahrzeug gibt, außer vielleicht ein paar Kratzer, sollte man den Verdacht der Fahrerflucht der Polizei melden. Die Anzeige gegen Unbekannt braucht man auch für die eigene Kfz-Versicherung. Die Teilkasko oder die Vollkasko übernimmt dann die Schadensregulierung. Hat man keine Kaskoversicherung für das Fahrzeug, muss man die Kosten für die Schadensregulierung selbst bezahlen.

Strafen bei Fahrerflucht mit Unfallschäden

Schadenshöhe

Geldstrafe

Fahrverbot

Punkte in Flensburg

Entzug der Fahrerlaubnis

Schaden bis 600 EuroGeldauflage und Einstellung des Verfahrens///
Schaden bis 1.300 Euro30 Tagessätze bzw. ein Monatsgehaltein bis drei Monate2/
Schaden über 1.300 Euromehr als 30 Tagessätze/3sechs Monate

Quellen & Nachweise

↑Die zeitliche Ausdehnung der Unfallmeldung bei der Verkehrsunfallflucht (Uwe Schulz)
↑Reformdiskussionen und Gesetzgebung seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts. – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB, Gabriele Meurer, Berlin 2014
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Falls noch Fragen offen sind, laden Sie sich auch unseren Fahrerflucht-Ratgeber herunter, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden. Hier geht es zum Fahrerflucht-Ratgeber. Sollten weiterhin Fragen unbeantwortet sein, kontaktieren Sie den Fahrerflucht Anwalt.