Was passiert bei Fahrerflucht mit Alkohol?

Das Strafmaß bei Fahrerflucht mit Alkohol richtet sich nach der Promillegrenze und nach der Schwere des Schadens. Ab 0,5 Promille am Steuer handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Neben zwei Punkten in Flensburg drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Eine Straftat ist Unfallflucht mit Alkohol bereits ab 0,3 Promille, wenn man einen Unfall verursacht hat oder den Straßenverkehr gefährdet hat.  
Fahrerflucht und Alkohol am Steuer
Fahrerflucht ist eine Straftat (§142 StGB). Es drohen harte Strafen, wenn man eine Unfallflucht begeht und mit Alkohol am Steuer war.
Ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille muss man sich vor dem Strafgericht verantworten. Gemäß § 315c Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Weiterhin folgt ein Entzug der Fahrerlaubnis. Die Wiedererteilung des Führerscheins erfolgt erst nach einer Sperrfrist und wenn man die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestanden hat. Geschädigte können ein Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern. Begeht man unter Alkoholeinfluss einen Unfall und eine Fahrerflucht, sollte man sich an den Anwalt für Unfallflucht wenden.

Wie lange Führerschein weg bei Alkohol Unfall?

Die Sperrfrist für den Führerschein bei Unfall mit Alkohol und die weiteren Sanktionen richten sich nach der Promillegrenze. Ein Entzug der Fahrerlaubnis droht bereits ab 0,3 Promille, wenn man unter Alkoholeinfluss eine Gefährdung des Straßenverkehrs begeht. Wird man mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer erwischt, folgt auch ein Entzug der Fahrerlaubnis. Bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze wird beim ersten Mal ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Beim zweiten und dritten Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze beträgt das Fahrverbot drei Monate.

Wie kann man Fahrerflucht nachweisen?

Eine Fahrerflucht nachweisen ist schwierig. Die Chance zum Nachweis besteht dann, wenn man das Kfz-Kennzeichen des Fahrerflüchtigen kennt oder Angaben zum Fahrzeug oder zum Unfallflüchtigen selbst machen kann. Auch Zeugenaussagen können beim Nachweis einer Fahrerflucht helfen.

Wie lange ist Führerschein bei 1,6 Promille weg?

Begeht man mit 1,6 Promille oder mehr eine Fahrerflucht und wird erwischt, folgt ein Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate. Man erhält nach diesem Zeitraum nicht automatisch die Fahrerlaubnis zurück. In der Regel muss man an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung teilnehmen. Außerdem ist Fahrerflucht nach § 142 StGB eine Straftat. Es drohen weitere Sanktionen. Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg kann, je nach Schwere des Schadens, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort drohen.

Wer zahlt bei Unfall unter Alkohol?

Verursacht man betrunken einen Verkehrsunfall, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden der Unfallgegner. Aber die Kfz-Haftpflicht kann den Versicherungsnehmer, der unter Alkoholeinfluss den Unfall verursacht hat, in Regress nehmen uns bis zu 5.000 Euro zurückverlangen.

Wer ist schuld bei Unfall mit Alkohol?

Ist man mit Alkohol am Steuer an einem Unfall beteiligt, erhält man in der Regel eine Teilschuld. Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, drohen die folgenden Strafen:

  • Geldstrafe von mindestens 70 Tagessätzen
  • Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg
  • Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Welche Strafe bei zwei Promille?

Bereits ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Straßenverkehr handelt es sich um eine Straftat. Es droht eine Anzeige. Kommt es zu einem Unfall und sind dabei Personen verletzt worden, droht zudem eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Trunkenheit im Straßenverkehr ist nach § 316 StGB eine Verkehrsstraftat und es drohen harte Sanktionen:
  • drei Punkte in Flensburg
  • Freiheitsstrafe
  • Geldstrafe
  • Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
Erfolgt ein Fahrverbot wird nach Ablauf der Frist geprüft, ob der Verurteilte die Fahrerlaubnis zurückbekommt. Ist man Wiederholungstäter oder handelt es sich um einen schwerwiegenden Fall von Alkohol am Steuer mit Fahrerflucht und Personenschaden, kann der Entzug der Fahrerlaubnis lebenslang verhängt werden.

Was gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit?

Ist man in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt, gilt die 0-Promillegrenze. Verstößt man in der Probezeit dagegen und wird mit Alkohol am Steuer erwischt, drohen bereits ab 0,1 Promille harte Sanktionen. Das Strafmaß richtet sich nach dem Alkoholgehalt im Blut. Handelt es sich um einen erstmaligen Verstoß und ohne weitere Gefährdung des Straßenverkehrs, dann drohnen in der Regel die folgenden Strafen:
  • ein Punkt in Flensburg
  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • ca. 250 Euro Bußgeld
Handelt es sich um einen wiederholten Verstoß in der Probezeit und begeht man zudem mit Alkohol am Steuer eine Gefährdung des Straßenverkehrs, dann drohen die folgenden Sanktionen:
  • drei Punkte in Flensburg
  • hohe Geldstrafe
  • Entzug des Führerscheins und Fahrverbot
  • Freiheitsstrafe möglich

Wann muss man MPU machen?

MPU ist die Abkürzung für die medizinisch-psychologische Untersuchung. Diese MPU droht, wenn man mit 1,6 Promille oder mehr Alkoholgehalt im Blut ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt. Es ist aber auch denkbar, dass bei einem niedrigeren Alkoholgehalt eine MPU angeordnet wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs begangen hat.
Unfallflucht mit Alkohol und Personenschaden
Begeht man eine Fahrerflucht mit Personenschaden und unter Alkoholeinfluss, drohen empfindliche Strafen.

Strafen für Alkohol am Steuer

AlkoholverstoßBußgeldPunkteFahrverbot
erster Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze500 Euro2ein Monat
zweiter Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze1.000 Euro2drei Monate
dritter Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze1.500 Euro2drei Monate
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)3Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis
ab 1,1 Promille Alkoholgehalt3Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis

Quellen & Nachweise

sozialwissenschaftliche Analyse
↑Fischer, StGB (Strafgesetzbuch), 58. Auflage von 2011
Das Alkoholverbot für Fahranfänger

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Falls noch Fragen offen sind, laden Sie sich auch unseren Fahrerflucht-Ratgeber herunter, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden. Hier geht es zum Fahrerflucht-Ratgeber. Sollten weiterhin Fragen unbeantwortet sein, kontaktieren Sie den Fahrerflucht Anwalt.