Gibt es einen Unterschied zwischen Fahrerflucht und Unfallflucht?

Einen Unterschied zwischen Fahrerflucht und Unfallflucht gibt es nicht. Beide Begriffe sind, wie auch die Verkehrsunfallflucht umgangssprachlich. Die juristische Bezeichnung ist in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) dokumentiert und heißt unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Fahrerflucht und Unfallflucht - Unterschied
Es gibt keinen Unterschied zwischen Fahrerflucht und Unfallflucht. Beide Begriffe sind die umgangssprachliche Bezeichnung für das in § 142 StGB bezeichnete unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Wann ist es keine Fahrerflucht bzw. keine Unfallflucht?

Eine Fahrerflucht ist eine Straftat mit Vorsatz. Das setzt voraus, dass der Beschuldigte den Schaden bemerkt und sich trotzdem unerlaubt vom Unfallort entfernt. Wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass man den Schaden nicht bemerkt hat und sich deshalb vom Unfallort entfernt hat, wird von einer Strafverfolgung wegen Fahrerflucht abgesehen. Ein Beispiel für Schäden, die man vielleicht nicht bemerkt hat, ist der Parkschaden.

Wer ist bei Unfallflucht oder Fahrerflucht in der Beweispflicht? Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht

Bei einer Anklage wegen Unfallflucht ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Insbesondere dann, wenn man nicht gemerkt hat, dass man einen Schaden verursacht hat. Die Beweispflicht für Fahrerflucht liegt bei der Staatsanwaltschaft. Die vorsätzliche Tat der Fahrerflucht muss die Staatsanwaltschaft dem Unfallverursacher nachweisen können.

Was passiert bei der Ermittlung wegen Fahrerflucht?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die genutzt werden, um Unfallflüchtige wegen Fahrerflucht zu ermitteln. Eventuell gibt es Anwohner oder Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang und zum Kfz-Kennzeichen des Unfallverursachers machen können. Die Polizei wird auch am Unfallort ermitteln und kann so den Unfallverursacher möglicherweise feststellen. Sobald die Polizei von der Fahrerflucht erfährt, ist es möglich, dass sie schon kurze Zeit später am Unfallort eintrifft und dort den Vorfall dokumentiert und die Ermittlungen startet. Als Geschädigter sollte man von den Fahrzeugschäden und der Unfallstelle Bilder machen. Die Bilder von der Unfallstelle und von den Schäden am Fahrzeug sind auch wichtig, um bei der Kfz-Versicherung die Schadensregulierung geltend zu machen, sofern der Unfallflüchtige nicht ausfindig gemacht wird. Wird der Unfallflüchtige nicht ermittelt, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen und muss den Schaden durch die eigene Vollkasko regulieren lassen.

Was tun bei Fahrerflucht? Wie der Anwalt für Verkehrsrecht helfen kann

Bemerkt man einen Schaden am Auto und der Unfallverursacher ist geflüchtet, sollte man sofort die Polizei kontaktieren und prüfen, ob Zeugen vor Ort sind. Hat sich der Unfallflüchtige innerhalb von 24 Stunden nicht selbst bei der Polizei gemeldet, kann man eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Je nach Schaden sollte man ein Gutachten des Schadens von einem Kfz-Gutachter erstellen lassen. Außerdem muss man die Kfz-Versicherung über den Schaden informieren. Dazu muss man den Schaden beschreiben und sollte Bilder zur Unfallstelle und zum Fahrzeugschaden machen, die man auch an die Versicherung weiterleitet. Ist man Unfallverursacher und begeht Fahrerflucht, kann es sich strafmildernd auswirken, wenn man innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall eine Selbstanzeige bei der Polizei erstattet. Zudem ist es ratsam, sich an einen Verkehrsrechtsanwalt zu wenden. Begeht man eine Fahrerflucht und zeigt sich nicht innerhalb von 24 Stunden selbst an, droht neben einer Geldstrafe und einem Fahrverbot auch eine Freiheitsstrafe.

Warum gibt es eine Freiheitsstrafe bei Fahrerflucht?

  • Geregelt ist das Strafmaß für Fahrerflucht bzw. für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Strafgesetzbuch in § 142. Bei einem geringen Sachschaden droht für eine Fahrerflucht keine Freiheitsstrafe. Eine Freiheitsstrafe für Unfallflucht wird fällig, wenn bei dem Unfall Personen verletzt oder getötet wurden.
  • Dann steht nicht nur der Tatvorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Raum, sondern auch der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und der unterlassenden Hilfeleistung. Gibt es beim Unfall Tote, folgt bei Fahrerflucht auch eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
  • In einem solchen Fall kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. Es gibt auch Fälle mit Unfallflucht und Toten durch den Unfall, für die eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt wird.

Was tun bei Anzeige wegen Fahrerflucht? Verkehrsrechtsanwalt einschalten

Geregelt ist die Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in § 142 StGB. Bei einer Anzeige wegen Fahrerflucht muss man mit einer Geldstrafe rechnen. Außerdem gibt es Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich.

Das Strafmaß richtet sich nach der Höhe des Schadens. Begeht man eine Unfallflucht und wurden bei dem Unfall Personen verletzt oder sogar getötet, muss man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in manchen Fällen sogar bis zu zehn Jahren rechnen. Wenn man wegen einer Unfallflucht angezeigt wird, sollte man einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

Wer kann eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten?

Anzeige wegen Fahrerflucht
Erhält man eine Anzeige wegen Unfallflucht, sollte man sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Die Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet die geschädigte Person. Ist der Beschuldigte nicht zu ermitteln, handelt es sich um eine Anzeige gegen Unbekannt.

Wenn man einen Schaden an einem Fahrzeug durch einen anderen erlitten hat und der Täter sich nicht ermitteln lässt, muss man trotzdem eine Anzeige erstatten. Die Anzeige benötigt man zur Vorlage bei der Kfz-Versicherung.

Gibt es einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zur Pflichtverteidigung bei Unfallflucht?

Eine Pflichtverteidigung bei Fahrerflucht kommt dann vor, wenn sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann oder wenn es sich um eine schwerwiegende Tat handelt, für die eine Freiheitsstrafe droht.

Wenn im Zusammenhang mit der Verurteilung eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wird und der Beschuldigte dadurch den Arbeitsplatz verliert, kann das eine Begründung für die Schwere der Tat sein und eine Pflichtverteidigung wird zugelassen. Das ist aber beim Vorwurf der Unfallflucht vom Einzelfall abhängig. Hilfreich ist, wenn man eine Anzeige wegen Fahrerflucht erhält, die Beratung vom Anwalt für Verkehrsrecht zu nutzen.

Fahrerflucht

- geregelt in § 142 StGB als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Strafen für Unfallflucht

- Punkte im Fahreignungsregister
- Geldstrafe
- Fahrverbot
- Entzug des Führerscheins
- Freiheitsstrafe

Fahrerflucht in der Probezeit

- A-Verstoß
- Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Verlängerung der Probezeit

Fahrerflucht mit unterlassener Hilfeleistung

- hohe Geldstrafe
- Punkte in Flensburg
- Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
- Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Unfallflucht mit fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung

- hohe Geldstrafe
- Punkte in Flensburg
- Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
- Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
Weitere Informationen zum § 142 StGB

Quellen & Nachweise

Statistik für Deutschland (Stand: 2020)
↑OLG Karlsruhe, AZ 1 Ss 201/04, 13. Dezember 2004
Informationen zur psycholigischen Betrachtung

Ähnliche Artikel

Falls noch Fragen offen sind, laden Sie sich auch unseren Fahrerflucht-Ratgeber herunter, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden. Hier geht es zum Fahrerflucht-Ratgeber. Sollten weiterhin Fragen unbeantwortet sein, kontaktieren Sie den Fahrerflucht Anwalt.