Welche Strafe bei Fahrerflucht mit Fahrrad?

Fährt man mit dem Fahrrad im Straßenverkehr und ist an einem Verkehrsunfall mit Schaden beteiligt, darf man sich nicht vom Unfallort entfernen. Andernfalls begeht man eine Fahrerflucht mit dem Fahrrad und macht sich nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
Fahrerflucht mit dem Fahrrad
Es gibt auch die Unfallflucht mit dem Rad. Die Ahndung erfolgt nach § 142 StGB.

Was tun bei Unfall mit Radfahrer und Fahrerflucht?

Hat man einen Unfall mit einem Radfahrer, muss man sich um eventuell verletzte Personen kümmern und die Unfallstelle sichern. Ist ein Unfallbeteiligter verletzt, muss man den Notruf verständigen. Dann ruft man die Polizei, die Angaben zum Unfallhergang aufnimmt. Man sollte auch Fotos von den Schäden an Fahrzeugen und von der Unfallstelle machen. Handelt es sich um einen geringen Schaden auf einer Straße, sollte man die Fahrbahn so schnell wie möglich räumen.

Was sind die Folgen bei einer Unfallflucht mit dem Rad?

Ist man mit dem Fahrrad in einem Verkehrsunfall verwickelt und begeht Fahrerflucht, wird das nach § 142 StGB als Straftat geahndet. Es wird eine Geldstrafe bei Fahrerflucht mit dem Fahrrad fällig. Hat der Radfahrer einen Führerschein bzw. eine Fahrerlaubnis, kann bei Fahrerflucht mit dem Rad ein Fahrverbot verhängt werden. Diese Sanktion ist in § 44 StGB geregelt. Es gibt aber auch § 69 StGB, so dass eine Entziehung des Führerscheins nach einer Fahrerflucht mit dem Rad nicht möglich ist. Das gilt auch, wenn der Sachschaden beim Unfall immens sein sollte. Denn die Vorschrift setzt voraus, dass man beim Unfall mit einem Kraftfahrzeug beteiligt war. Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. Eine Ausnahme bilden hier die E-Bikes, mit denen man bis zu 45 km/h ohne eigene Körperanstrengung erreichen kann.

Wer muss bei einem Fahrradunfall mit Unfallflucht haften?

Ist man mit dem Rad unterwegs und wird von einem Kraftfahrzeug angefahren, zahlt die Versicherung des Fahrzeugfahrers den Schadenersatz. Hat der Radfahrer keine Schuld, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schadensregulierung auf. Hat man als Radfahrer Schuld an einem Unfall, sorgt die Privathaftpflichtversicherung des Radfahrers für eine Regulierung der Schäden an Fahrzeugen. Gleiches gilt, wenn ein Fußgänger einen Unfall verursacht hat.

Wie viel Schmerzensgeld nach Radunfall mit Fahrerflucht? Anwalt für Fahrerflucht berät

  • mehrfache Knochenbrüche 5.000 Euro
  • Fraktur am Daumen und Trümmerbruch am Unterschenkel 7.500 Euro
  • Schädelhirntrauma und Dauerschäden 75.000 Euro
  • kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Schürfwunden am Knie

Was tun bei Fahrerflucht und beschädigtem Rad?

Wenn man einen Schaden am Fahrrad bemerkt und der Verursacher des Schadens nicht vor Ort ist, sollte man Bilder vom Schaden machen und nach möglichen Zeugen vor Ort suchen. Zudem sollte man bei der Polizei eine Anzeige wegen Fahrerflucht stellen. Die Bilder vom Schaden dienen als zusätzliches Material für die Ermittlungen. Wenn der Täter nicht ermittelt wird, bleibt man leider auf den Kosten für den Schaden sitzen. Kann der Unfallverursacher ermittelt werden, dann muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schadensregulierung am Fahrrad aufkommen. Inzwischen gibt es immer mehr E-Bikes und damit steigt auch die Unfallrate. Wenn man mit dem E-Bike einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begeht und ermittelt wird, dann muss die Haftpflichtversicherung für die Schadensregulierung aufkommen.

Welche Strafe bei Fahrerflucht mit dem Fahrrad?

Wie bei Fahrerflucht mit einem Kraftfahrzeug gibt es auch Strafen, wenn man nach einem Unfall mit dem Rad eine Unfallflucht begeht. Sinnvoll ist es, sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall anzuzeigen, wenn man eine Fahrerflucht begangen hat. Die Selbstanzeige bei Unfallflucht mit dem Fahrrad kann eine Strafminderung bewirken.

Gibt es eine Strafe bei Unfallflucht zwischen Fahrrad und Fußgänger?

In § 142 StGB ist Unfallflucht eine Straftat und da man von Unfallbeteiligten spricht, ist auch die Fahrerflucht zwischen Fahrrad und Fußgänger eine Straftat. Die Strafe bei Unfallflucht zwischen Fußgänger und Fahrrad wird, je nach Schwere des Schadens, mit einer Geldstrafe und weiteren Sanktionen geahndet.

Wer zahlt für Schäden bei Unfallflucht mit dem E-Bike?

Wurde das E-Bike beschädigt und der Unfallflüchtige hat den Schaden mit dem Kraftfahrzeug begangen, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden. Kann der Unfallbeteiligte nicht ermittelt werden, muss man die Kosten für die Schadensregulierung selbst zahlen. Hat man eine Fahrradversicherung, übernimmt diese die Kosten für die Regulierung der Schäden am E-Bike.
Strafen bei Fahrerflucht mit dem E-Bike
Auch bei Unfallflucht mit dem E-Bike muss man mit Strafen rechnen. Die Fahrerflucht ist eine Straftat. Neben einer Geldstrafe drohen weitere Sanktionen.

Höhe des Schadens

Geldstrafen bei Fahrerflucht

Punkte in Flensburg bei Unfallflucht

Fahrverbot für Fahrerflucht

Entzug der Fahrerlaubnis

bis 600 Eurogeringe Strafe///
600 Euro bis 1.300 Euroein Monatsgehalt bzw. 30 Tagessätze2bis zu drei Monate/
ab 1.300 Euromehr als 30 Tagessätze bzw. mehr als ein Monatsgehalt3/bis zu sechs Monate

Quellen & Nachweise

das Strafmaߧ 69 Strafgesetzbuch (StGB) – weitere Folgen
↑Fischer, StGB (Strafgesetzbuch), 58. Auflage von 2011
Das Verletzungsrisiko

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Falls noch Fragen offen sind, laden Sie sich auch unseren Fahrerflucht-Ratgeber herunter, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden. Hier geht es zum Fahrerflucht-Ratgeber. Sollten weiterhin Fragen unbeantwortet sein, kontaktieren Sie den Fahrerflucht Anwalt.