Kann man Unfall nachträglich bei der Polizei melden?
Kommt es zu einem Unfall und begeht man Fahrerflucht, kann man das auch nachträglich bei der Polizei melden. Handelt es sich um einen Unfall, der nicht im fließenden Straßenverkehr passiert ist, hat man bei Selbstanzeige Aussicht auf eine Strafminderung. Dies gilt aber nur dann, wenn es sich um einen geringen Schaden und nicht um einen Personenschaden handelt. Außerdem muss, um eine Strafminderung zu erhalten, die Selbstanzeige wegen Fahrerflucht innerhalb von 24 Stunden nach der Tat erfolgen. Zudem sollte man die Beratung von der Anwaltskanzlei für Fahrerflucht nutzen.
Wie lange Anzeige wegen Fahrerflucht möglich?
Das Strafhöchstmaß bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe. Nach dem Höchstmaß der Strafe für Unfallflucht richtet sich die Verjährungsfrist. Diese beträgt nach § 78 Absatz 3 Nummer 4 Strafgesetzbuch (StGB) fünf Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums kann man eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten und der Fahrerflüchtige kann für die Fahrerflucht innerhalb dieser Verjährungsfrist belangt werden. Die Frist für die Verjährung der Unfallflucht beginnt ab dem Tag, an dem die Fahrerflucht begangen wurde.
Was passiert bei Anzeige wegen Fahrerflucht?
Erhält man eine Anzeige wegen Fahrerflucht und wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB nachgewiesen, drohen Strafen. Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg drohen auch ein Entzug des Führerscheins oder sogar eine Freiheitsstrafe. Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere des Schadens. Eine Freiheitsstrafe ist dann möglich, wenn man eine Fahrerflucht nach einem Unfall mit Personenschaden begangen hat. Wird man wegen Fahrerflucht angezeigt, sollte man sich an einen Anwalt für Unfallflucht wenden. Zudem kann man das Aussageverweigerungsrecht nutzen. Der Rechtsanwalt unterstützt beim Verfahren wegen Unfallflucht.
Wer kann Anzeige wegen Fahrerflucht bei der Polizei stellen?
Wenn man eine Fahrerflucht beobachtet hat oder wenn man selbst Geschädigter ist, kann man bei der Polizei eine Anzeige wegen Fahrerflucht stellen. Bemerkt man einen Schaden am eigenen Fahrzeug, bleibt man an der Unfallstelle und informiert die Polizei. Vor Ort wird dann die Anzeige wegen Unfallflucht aufgenommen. Zudem sollte man für die Kfz-Versicherung auch Bilder von den Schäden am Fahrzeug machen.
Anwalt erläutert: Wie geht Polizei bei Unfallflucht vor?
Treffen die Polizisten an der Unfallstelle ein und liegt der Tatbestand der Fahrerflucht vor, werden Zeugen und Unfallbeteiligte befragt. Hat man das Kfz-Kennzeichen des Unfallflüchtigen notiert, kann die Polizei anhand des Kennzeichens den Fahrzeughalter ermitteln. Kann der Unfallflüchtige ermittelt werden, werden die Polizisten diesen so schnell wie möglich aufsuchen. Damit soll verhindert werden, dass der Unfallflüchtige eventuelle Unfallschäden am eigenen Fahrzeug entfernt. Die Schäden am Fahrzeug des Unfallflüchtigen geben wichtige Hinweise zum Unfallhergang.
Wann kommt Polizei bei Fahrerflucht?
Nach erfolgreicher Vermittlung erscheint die Polizei zeitnah beim Beschuldigten. Die Schäden am Fahrzeug des Beschuldigten sind relevant für den Nachweis der Unfallflucht.Zwei Faktoren entscheiden darüber, wann die Polizisten zum Unfallflüchtigen kommen.
- Ein Faktor ist die Anzeige wegen Fahrerflucht. Ist man Geschädigter, sollte man so schnell wie möglich eine Anzeige wegen Unfallflucht stellen.
- Der zweite Faktor ist, ob der Beschuldigte ermittelt werden kann. Eine Ermittlung des Beschuldigten ist für die Polizei über das Kfz-Kennzeichen möglich.
Welche Strafen für Fahrerflucht? Rechtsanwalt informiert
Geldstrafe | Fahrverbot | Punkte in Flensburg | Entzug der Fahrerlaubnis | weitere Sanktionen | |
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Unfallflucht mit Blechschaden | je nach Höhe mehr als 30 Tagessätze | ein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Euro | 2 Punkte bei Schäden bis 1.300 Euro 3 Punkte bei Schäden ab 1.300 Euro | bis zu sechs Monate bei Schäden ab 1.300 Euro | / |
Fahrerflucht mit Personenschaden | 2 bis 3 Punkte | Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren | |||
Unfallflucht mit Selbstanzeige | entfällt eventuell | entfällt eventuell | entfällt eventuell | entfällt eventuell | / |
Fahrerflucht in der Probezeit | je nach Höhe mehr als 30 Tagessätze | ein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Euro | bis zu 3 Punkte je nach Schwere des Schadens | bis zu sechs Monate ab dem dritten A-Verstoß in der Probezeit | Aufbauseminar Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre |
Quellen & Nachweise
↑Das Strafmaß↑Die Verjährungsfrist
↑weitere Sanktionen