Kfz Gutachter Berlin

Der Kfz Gutachter Berlin erstellt nach einem Verkehrsunfall ein Unfallgutachten. Neben dem Unfallgutachten nach der Schadenanalyse erstellt der Kfz Gutachter auch Wertgutachten. Ein Wertgutachten braucht man beispielsweise dann, wenn man ein Gebrauchtfahrzeug kaufen möchte. Kommt es zu einem Unfall mit Fahrerflucht, kann man als Geschädigter den Kfz Gutachter in Berlin beauftragen. Der Sachverständige ermittelt dann die Schadenshöhe. Wird der Unfallflüchtige nicht ermittelt, muss man die Kosten für den Kfz-Gutachter selbst zahlen.
Kfz Gutachter Berlin Fahrerflucht
Der Kfz Gutachter in Berlin erstellt nach einem Verkehrsunfall ein Unfallgutachten. Der Sachverständige ist auch zuständig, wenn es sich um eine Schadensaufnahme nach Fahrerflucht handelt.

Was macht ein Sachverständiger?

Der Sachverständige prüft nach einem Unfall den Schaden am Fahrzeug. Während der Fahrzeugprüfung macht der Unfallgutachter auch Fotos vom Fahrzeug. Die Bilder dokumentieren den Schaden und dienen der Beweissicherung. Anhand des Gutachtens wird der Wiederbeschaffungswert eines Kraftfahrzeugs nach einem Unfall ermittelt. Der Kfz-Gutachter in Berlin dokumentiert Mängel am Fahrzeug, die durch den Unfall entstanden sind. Zudem kann der Sachverständige feststellen, wie hoch der Aufwand für die Reparatur der Fahrzeugschäden ist. Mit dem Gutachten hat man dann einen Nachweis über die zu erwartenden Reparaturkosten. Diesen Nachweis braucht man für die Kfz-Versicherung zur Übernahme der Kosten für die Schadensregulierung.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Ist eine Reparatur eines Unfallfahrzeugs nicht mehr möglich, dann ermittelt der Kfz-Gutachter den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Dann spricht man vom Wiederbeschaffungswert. Der Restwert bezeichnet dann den Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall. Mit dem Gutachten nach einem Unfall hat man also nicht nur einen Kostenvoranschlag für die Kfz-Werkstatt, sondern auch einen Nachweis über Mehrkosten oder Folgekosten, wie den Restwert, den Wiederbeschaffungswert oder die Wertminderung.

Wie viel kostet ein Gutachten für ein Auto?

Die Kosten für ein Gutachten für ein Auto richten sich nach der Schadenshöhe. Mit dem Gutachten kann man nach einem Verkehrsunfall die Schadensersatzansprüche gemäß § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nachweisen. Die Kosten für das Gutachten und für die Schadensregulierung werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers übernommen. Hat man den Unfall selbst verschuldet, muss die eigene Kaskoversicherung die Kosten übernehmen. In diesem Fall übernimmt die eigene Kfz-Haftpflicht nur die Kosten für das Gutachten und für die Schadensregulierung des Unfallgegners, der geschädigt wurde. Handelt es sich um ein Wertgutachten oder einen Gebrauchtwagen-Check vor dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, dann richten sich die Kosten für das Gutachten nach dem Aufwand des Sachverständigen.

Wer beauftragt Kfz Gutachter in Berlin?

In der Regel wird der Sachverständige von der Kfz-Versicherung des Verursachers des Unfalls beauftragt. Ist man Geschädigter beim Verkehrsunfall, hat man aber das Recht, einen Kfz-Gutachter selbst auszuwählen. Die Kosten für diesen Gutachter muss dann die gegnerische Kfz-Haftpflicht übernehmen. Das gilt, wenn man selbst keine Mitschuld bzw. Teilschuld an dem Verkehrsunfall hat.

Wie einen Kfz Gutachter Berlin bei Kaskofall beauftragen?

Hat man einen Verkehrsunfall verschuldet, kann man den Schaden am Fahrzeug von der Kaskoversicherung begleichen lassen. Dann muss man umgehend nach dem Unfall die Kfz-Versicherung informieren und diese beauftragt dann den Gutachter in Berlin. Oftmals schlagen Kfz-Versicherungen auch Alternativen vor, um die Höhe der Reparaturkosten zu ermitteln. Für die Reparatur des Fahrzeugschadens gibt es bei manchen Kfz-Versicherungen Vorgaben, in welchen Kfz-Werkstätten man den Schaden beheben lassen darf. Von der Kfz-Werkstatt erhält man einen Kostenvoranschlag. Handelt es sich um einen größeren Fahrzeugschaden, wird der Kfz-Gutachter beauftragt. Man kann auch einen eigenen Kfz-Gutachter in Berlin beauftragen, muss dann aber die Kosten für das Gutachten und den Sachverständigen selbst bezahlen, wenn man Unfallverursacher ist und den Schaden am eigenen Fahrzeug begutachten lassen will.

Wer übernimmt Kosten für ein Gutachten nach Fahrerflucht?

Ist man Opfer einer Fahrerflucht geworden, muss der Unfallflüchtige bzw. dessen Kfz-Haftpflicht die Kosten für die Schadensregulierung übernehmen. Kann der Unfallflüchtige nicht ermittelt werden, übernimmt die eigene Kfz-Versicherung die Kosten für die Schadensregulierung. Dies gilt aber nur, wenn man eine Kaskoversicherung hat.

Wer muss den Kfz-Sachverständigen bezahlen?

Hat man einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht, muss die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schadensregulierung aufkommen. Das bedeutet eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Wenn man dies vermieden möchte, kann man die Kosten für den Schaden selbst zahlen. Trotzdem kann die Kfz-Haftpflicht oder der Unfallgegner auf einen Kfz-Gutachter bestehen, damit der Schaden am Fahrzeug beurteilt werden kann. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt dann die Kosten für den Kfz-Sachverständigen. Hat der Unfallgegner eine Mitschuld an dem Unfall, dann muss dessen Kfz-Haftpflicht anteilig Kosten für den Kfz-Gutachter zahlen.

Was beinhaltet ein Kfz Gutachten in Berlin?

Mit einem Kfz Gutachten in Berlin erhält man eine ausführliche Übersicht über die Höhe des Schadens, den Umfang des Schadens und den Wert des Fahrzeugs nach einem Unfall. Die folgende Übersicht zeigt, welche Aspekte in einem Kfz-Gutachten enthalten sind:
    • technische Daten des Kraftfahrzeugs
    • spezielle Merkmale der Ausstattung
  • ausführliche Beschreibung der Schäden, die durch den Unfall verursacht wurden
  • Bilder zu den Unfallschäden
  • Informationen zu den notwendigen Reparaturen
  • Kalkulation der Kosten zur Schadensregulierung
  • Zeitaufwand für die Reparaturen und der Ausfallzeit des Fahrzeugs
  • Angaben, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt
  • Informationen zu bereits vorhandenen Schäden, die nicht auf den Unfall zurückzuführen sind
  • Wertminderung und Restwert des Fahrzeugs
  • Angaben zum Wiederbeschaffungswert

Wie Kfz Gutachten in Berlin anfechten?

Man kann ein Kfz-Gutachten anfechten, wenn man den Verdacht hat, dass das Gutachten parteiisch ist oder man die Qualifikation des Gutachters infrage stellt. Ist ein Gutachten unsachgemäß, muss die Versicherung nicht für die Kosten des Gutachtens aufkommen. Wird ein Gutachten angefechtet, wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Gegengutachten von einem anderen Gutachter beauftragt. Kommt es zu keiner Einigung, landet der Fall vor Gericht und der Gutachter wird als Zeuge befragt.

Was muss ein Kfz Gutachter können?

Die Bezeichnung Sachverständiger bzw. Gutachter ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Wenn man einen Gutachter beauftragen möchte, kann man sich vorab die Nachweise zu den Fachkenntnissen des Sachverständigen vorlegen lassen. Gutachter haben in der Regel eine spezielle Ausbildung absolviert und verfügen über entsprechende Zertifikate und Urkunden von der Prüfgesellschaft. Zu diesen Prüfgesellschaften gehören beispielsweise der TÜV und die DEKRA. Diese Prüfgesellschaften bieten die Ausbildung zum amtlich anerkannten Gutachter an.

Quellen & Nachweise

Ausbildungsinhalte
§ 249 BGB
Gesetzeslage § 142 StGB

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Falls noch Fragen offen sind, laden Sie sich auch unseren Fahrerflucht-Ratgeber herunter, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden. Hier geht es zum Fahrerflucht-Ratgeber. Sollten weiterhin Fragen unbeantwortet sein, kontaktieren Sie den Fahrerflucht Anwalt.