Welche Strafen, wenn man Wildunfall nicht meldet?
Hat man ein Reh oder ein anderes Wildtier angefahren und lässt das verletzte Tier zurück ohne den Wildunfall zu melden, droht eine Anzeige wegen Tierquälerei nach § 1 des Tierschutzgesetzes und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Kommt es zu einem Zusammenstoß mit Haarwild und hat man die Unfallstelle ohne Sicherung und ohne Meldung des Unfalls verlassen und wird ermittelt, sollte man sich an den Anwalt für Fahrerflucht wenden. Der Rechtsanwalt kann den rechtlichen Beistand übernehmen, wenn aufgrund der Tat ein Verfahren droht.
Wie einen Wildunfall melden?
Hat man einen Wildunfall, verständigt man die Polizei. Diese kann die Jägerschaft vor Ort informieren. Hat man ein Wild angefahren, muss man die Unfallstelle absichern. Zudem muss man am Fahrzeug die Warnblinkanlage einschalten.
Rechtsanwalt erklärt: Welche Wildunfälle muss man melden?
Unfälle mit Wildtieren, die mindestens so groß wie ein Fuchs sind, sind in Deutschland meldepflichtig. Die Meldung über den Wildunfall macht man beim Förster und bei der Polizei. Der Förster bzw. der Jagdpächter kümmert sich um das verunfallte Wild. Auf Wunsch und gegen eine Gebühr kann man sich vom Förster oder Jäger eine Bescheinigung zum Wildunfall ausstellen lassen. Die Wildunfallbescheinigung braucht man, wenn man den Schaden am Fahrzeug bei der Versicherung melden und von der Teilkasko oder Vollkasko regulieren lassen möchte.
Wann muss man Unfall mit Wild melden?
Die Meldung eines Wildunfalls muss sofort nach dem Unfall erfolgen. Die Meldung macht man bei der Polizei, die dann den Wildhüter, den Förster oder den zuständigen Jagdpächter informiert. Falls das verletzte Tier von der Straße läuft, muss man auch den Wildunfall melden. Denn nur wenn man den Unfall mit einem Wildtier meldet, hat man einen Anspruch auf Leistungen zur Schadensregulierung von der Kfz-Teilkasko oder der Kfz-Vollkasko. Hat man nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese nicht die Kosten für die Schadensregulierung am Fahrzeug nach einem Wildunfall.
Sollte man Unfall mit Wild nachträglich melden?
Hatte man einen Unfall mit Wild und ist im ersten Schrecken einfach weitergefahren, kann man den Unfall auch nachträglich bei der Polizei melden. Es gilt nicht als Fahrerflucht, wenn man ein Reh oder ein Wildschwein angefahren hat und den Unfall nicht meldet. Grundsätzlich gilt, dass man einen Zusammenstoß mit Wild direkt bei der Polizei melden sollte. Denn dem verletzten Tier muss geholfen werden.
Wer zahlt Schaden bei Unfall mit Wild?
Bei einem Unfall mit Wild meldet man den Unfall bei der Polizei und diese verständigt den zuständigen Jagdpächter oder Förster. Dieser stellt dann eine Wildunfallbescheinigung aus. Die Bescheinigung legt man der Kfz-Versicherung vor. Nur wenn man eine Teilkasko oder eine Vollkasko hat, wird der Schaden durch den Unfall mit dem Wild von der Kfz-Versicherung reguliert.Anwalt berät: Wie Wildunfall vermeiden?
Vermeiden kann man einen Wildunfall nicht, aber man kann das Risiko für einen Wildunfall senken, wenn man ein paar Punkte beim Fahren beachtet:- vorausschauend fahren
- Geschwindigkeit in Waldabschnitten und an Feldrändern reduzieren
- Wildwechsel in den Abendstunden und den frühen Morgenstunden beachten
- bremsbereit fahren
Quellen & Nachweise
↑Informationen zu Sanktionen↑Fischer, StGB, 58. Auflage aus 2011
↑§ 1 Tierschutzgesetz
↑Begriffsdefinition