Was tun bei Parkschaden mit Fahrerflucht?
Bemerkt man am geparkten Fahrzeug einen Schaden und ist niemand vor Ort, den den Schaden zu verantworten hat, kontaktiert man die Polizei. Es liegt ein Parkschaden mit Fahrerflucht vor. Man sucht vor Ort nach Zeugen. Meldet sich der Unfallflüchtige nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall, erstattet man Anzeige gegen Unbekannt. Ein Kfz-Gutachter kann die Schadenshöhe feststellen. Hat man eine Vollkasko-Versicherung, übernimmt die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung. Meldet sich der Unfallflüchtige, zahlt dessen Kfz-Versicherung die Kosten für die Regulierung des Parkschadens. Begeht man selbst nach Verursachung eines Parkschadens Fahrerflucht, sollte man sich innerhalb von 24 Stunden nach der Tag selbst anzeigen. Eine Selbstanzeige kann eine Strafminderung bewirken, wenn es sich um einen geringen Blechschaden nach Parkrempler handelt.
Wer zahlt bei Parkschaden mit Fahrerflucht?
Hat man den Parkschaden verursacht, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Regulierung des Schadens am anderen Fahrzeug. Ist man Geschädigter, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für die Regulierung des Parkschadens aufkommen. Ist man Opfer eines Parkschadens mit Fahrerflucht und der Unfallflüchtige ist unbekannt, kann man den Fahrzeugschaden durch die eigene Vollkasko-Versicherung regulieren lassen. Hat man keine Vollkasko, bleibt man leider auf den Reparaturkosten sitzen.
Wie Parkschaden mit Unfallflucht melden?
Bemerkt man am Fahrzeug einen Schaden durch einen Parkrempler, informiert man die Polizei. Dort meldet man den Schaden und verbleibt an der Unfallstelle bis die Polizei eintrifft. Gibt es keine Zeugen und bekennt sich niemand zur Tat, erstattet man Anzeige wegen Fahrerflucht gegen Unbekannt. Das Protokoll zur Anzeige und Bilder vom Schaden leitet man an die Vollkasko-Versicherung weiter.
Was zahlt Versicherung bei Parkschaden?
Ist man Verursacher eines Parkschadens an einem fremden Fahrzeug, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung für das fremde Fahrzeug. Ist man selbst Geschädigter, zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten.
Was bringt Selbstanzeige bei Unfallflucht mit Parkrempler?
Eine Selbstanzeige bei Unfallflucht mit Parkrempler kann zu einer Strafminderung führen.
- Voraussetzung für eine Strafminderung ist, dass man die Selbstanzeige wegen Fahrerflucht innerhalb von 24 Stunden nach der Tat erstattet.
- Außerdem darf der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten nicht im fließenden Straßenverkehr verursacht worden sein.
- Auch die Schwere des Schadens entscheidet darüber, ob eine Strafminderung bei Fahrerflucht mit Parkrempler infrage kommt.
Welche Strafen bei Parkschaden mit Fahrerflucht in der Probezeit?
Fahrerflucht ist gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat und in der Probezeit ein schwerwiegender A-Verstoß. Handelt es sich um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach einem Parkrempler, muss man eine Geldstrafe zahlen und mit weiteren Sanktionen rechnen. Ist man in der Probezeit, muss man an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.Warum Anwalt für Fahrerflucht bei Parkrempler?
Der Anwalt für Fahrerflucht bei Parkschaden bietet eine kostenlose Ersteinschätzung. Die Schwere des Schadens und eine Selbstanzeige entscheiden darüber, ob der Rechtsanwalt eine Einstellung des Verfahrens wegen Unfallflucht bewirken kann.Welche Geldstrafen für Fahrerflucht mit Sachschaden?
Schadenshöhe | Geldstrafe | Fahrverbot | Punkte in Flensburg | Entzug der Fahrerlaubnis |
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Schaden bis 600 Euro | Geldauflage und Einstellung des Verfahrens | / | / | / |
Schaden bis 1.300 Euro | 30 Tagessätze bzw. ein Monatsgehalt | ein bis drei Monate | 2 | / |
Schaden über 1.300 Euro | mehr als 30 Tagessätze | / | 3 | sechs Monate |
Quellen & Nachweise
↑Strafmaß für Vergehen↑§ 34 Straßenverkehrsordnung (StVO)
↑Wien 2012, Anton Schäfer: Wertminderung von Gebrauchsgegenständen