Wie lange ist Führerschein weg bei Fahrerflucht?
Wenn es zu einer Verurteilung wegen Fahrerflucht kommt, kann ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten ausgesprochen werden. Es gibt auch Fälle von bis zu sechs Monaten Fahrverbot für Unfallflucht. Ein Entzug des Führerscheins für sechs Monate und zwei bis drei Punkte in Flensburg drohen bei Fahrerflucht, wenn der Schaden mehr als 1.300 Euro beträgt.
Anwalt informiert: Wie Führerscheinentzug bei Fahrerflucht umgehen?
Hat man eine Unfallflucht begangen und droht ein Führerscheinentzug, sollte man den Anwalt für Fahrerflucht konsultieren. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und zieht ein Strafverfahren nach sich. Je nach Schwere des Schadens kann der Rechtsanwalt das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln lassen. Es gibt auch eine sogenannte unzumutbare Härte. Diese liegt dann vor, wenn der oder die Angeklagte durch das Fahrverbot den Job verliert.
Was passiert bei Fahrerflucht mit Sachschaden?
Begeht man eine Fahrerflucht mit Sachschaden und handelt es sich nur um einen Bagatellschaden, wird eine geringe Geldstrafe ausgesprochen. Weitere Sanktionen für Fahrerflucht mit Blechschaden sind ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten und Punkte in Flensburg. Das Strafmaß bei Unfallflucht mit Sachschaden richtet sich nach der Höhe des Schadens. Es gibt Richtwerte für das Strafmaß, an denen man sich bei Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden orientieren kann.
- Schaden bis 600 Euro: niedrige Geldstrafe oder Geldauflage und Einstellung des Verfahrens
- Schadenshöhe bis 1.300 Euro: Geldstrafe von 30 Tagessätzen, zwei Punkte in Flensburg und Fahrverbot von bis zu drei Monaten
- Höhe des Schadens über 1.300 Euro: Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate, Geldstrafe von mehr als 30 Tagessätzen, drei Punkte in Flensburg
Welcher Unterschied zwischen Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot?
Beim Entzug der Fahrerlaubnis muss man den Führerschein neu beantragen. Bei einem Fahrverbot wird nach Ablauf der Frist der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis wieder ausgehändigt. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren wegen Fahrerflucht, entscheidet der Richter auf Basis von § 44 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB), ob ein Fahrverbot verhängt wird. Für eine Verurteilung muss die Staatsanwaltschaft den Vorsatz für Unfallflucht nachweisen.
Welche Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?
Das Strafmaß für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist in § 142 StGB geregelt. Je nach Schwere des Schadens drohen neben einer Geldstrafe und einem Fahrverbot auch ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Handelt es sich um eine Fahrerflucht mit Personenschaden, handelt es sich auch um den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung und um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung.
Ist Führerschein weg bei Fahrerflucht in der Probezeit?
Die Fahrerflucht in der Probezeit ist ein schwerwiegender Verstoß. Man spricht von einem A-Verstoß. Begeht man in der Probezeit eine Unfallflucht, verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und man muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Neben diesen Sanktionen für Verkehrsunfallflucht in der Probezeit kommen nach § 142 StGB weitere Strafen dazu. Zu diesen Strafen zählen eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder ein Entzug des Führerscheins. Begeht man in der Probezeit eine Fahrerflucht mit Personenschaden, macht man sich der fahrlässigen Körperverletzung und der unterlassenden Hilfeleistung schuldig. Es droht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.Strafen für Fahrerflucht mit Sachschaden
Schadenshöhe | Geldstrafe | Fahrverbot | Punkte in Flensburg | Entzug der Fahrerlaubnis | Probezeit |
bis 600 Euro | Geldauflage und Einstellung des Verfahrens | / | / | / | |
bis 1.300 Euro | 30 Tagessätze bzw. ein Monatsgehalt | ein bis drei Monate | 2 | / | |
über 1.300 Euro | mehr als 30 Tagessätze | / | 3 | sechs Monate |
Quellen & Nachweise
↑Hinweise zu § 142 Strafgesetzbuch (StGB)↑Sanktionierzung nach § 44 StGB
↑Fischer, Strafgesetzbuch (StGB), 58. Auflage von 2011