Droht bei Fahrerflucht Führerscheinentzug?

Begeht man Fahrerflucht, droht im Rahmen eines Strafverfahrens der Führerscheinentzug. Die Strafen für die Unfallflucht werden vom Richter festgelegt, weil Fahrerflucht eine Straftat ist. Somit kann der Richter auch über den Führerscheinentzug wegen Fahrerflucht entscheiden.
Führerscheinentzug bei Fahrerflucht
Bei Fahrerflucht mit erheblichem Schaden droht ein Entzug des Führerscheins.

Wie lange ist Führerschein weg bei Fahrerflucht?

Wenn es zu einer Verurteilung wegen Fahrerflucht kommt, kann ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten ausgesprochen werden. Es gibt auch Fälle von bis zu sechs Monaten Fahrverbot für Unfallflucht. Ein Entzug des Führerscheins für sechs Monate und zwei bis drei Punkte in Flensburg drohen bei Fahrerflucht, wenn der Schaden mehr als 1.300 Euro beträgt.

Anwalt informiert: Wie Führerscheinentzug bei Fahrerflucht umgehen?

Hat man eine Unfallflucht begangen und droht ein Führerscheinentzug, sollte man den Anwalt für Fahrerflucht konsultieren. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und zieht ein Strafverfahren nach sich. Je nach Schwere des Schadens kann der Rechtsanwalt das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln lassen. Es gibt auch eine sogenannte unzumutbare Härte. Diese liegt dann vor, wenn der oder die Angeklagte durch das Fahrverbot den Job verliert.

Was passiert bei Fahrerflucht mit Sachschaden?

Begeht man eine Fahrerflucht mit Sachschaden und handelt es sich nur um einen Bagatellschaden, wird eine geringe Geldstrafe ausgesprochen. Weitere Sanktionen für Fahrerflucht mit Blechschaden sind ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten und Punkte in Flensburg. Das Strafmaß bei Unfallflucht mit Sachschaden richtet sich nach der Höhe des Schadens. Es gibt Richtwerte für das Strafmaß, an denen man sich bei Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden orientieren kann.

  • Schaden bis 600 Euro: niedrige Geldstrafe oder Geldauflage und Einstellung des Verfahrens
  • Schadenshöhe bis 1.300 Euro: Geldstrafe von 30 Tagessätzen, zwei Punkte in Flensburg und Fahrverbot von bis zu drei Monaten
  • Höhe des Schadens über 1.300 Euro: Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate, Geldstrafe von mehr als 30 Tagessätzen, drei Punkte in Flensburg

Welcher Unterschied zwischen Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot?

Beim Entzug der Fahrerlaubnis muss man den Führerschein neu beantragen. Bei einem Fahrverbot wird nach Ablauf der Frist der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis wieder ausgehändigt. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren wegen Fahrerflucht, entscheidet der Richter auf Basis von § 44 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB), ob ein Fahrverbot verhängt wird. Für eine Verurteilung muss die Staatsanwaltschaft den Vorsatz für Unfallflucht nachweisen.

Welche Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

Das Strafmaß für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist in § 142 StGB geregelt. Je nach Schwere des Schadens drohen neben einer Geldstrafe und einem Fahrverbot auch ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Handelt es sich um eine Fahrerflucht mit Personenschaden, handelt es sich auch um den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung und um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung.

Ist Führerschein weg bei Fahrerflucht in der Probezeit?

Die Fahrerflucht in der Probezeit ist ein schwerwiegender Verstoß. Man spricht von einem A-Verstoß. Begeht man in der Probezeit eine Unfallflucht, verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und man muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Strafen bei Fahrerflucht in der Probezeit
Fahrerflucht in der Probezeit ist ein A-Verstoß. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis und der Verlängerung der Probezeit drohen bei Unfallflucht weitere Strafen.
Neben diesen Sanktionen für Verkehrsunfallflucht in der Probezeit kommen nach § 142 StGB weitere Strafen dazu. Zu diesen Strafen zählen eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder ein Entzug des Führerscheins. Begeht man in der Probezeit eine Fahrerflucht mit Personenschaden, macht man sich der fahrlässigen Körperverletzung und der unterlassenden Hilfeleistung schuldig. Es droht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Strafen für Fahrerflucht mit Sachschaden

Schadenshöhe

Geldstrafe

Fahrverbot

Punkte in Flensburg

Entzug der Fahrerlaubnis

Probezeit

bis 600 EuroGeldauflage und Einstellung des Verfahrens///
  • Aufbauseminar

  • Verlängerung der Probezeit
  • bis 1.300 Euro30 Tagessätze bzw. ein Monatsgehaltein bis drei Monate2/
  • Aufbauseminar

  • Verlängerung der Probezeit
  • über 1.300 Euromehr als 30 Tagessätze/3sechs Monate
  • Aufbauseminar

  • Verlängerung der Probezeit
  • Quellen & Nachweise

    Hinweise zu § 142 Strafgesetzbuch (StGB)
    Sanktionierzung nach § 44 StGB
    ↑Fischer, Strafgesetzbuch (StGB), 58. Auflage von 2011

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    Falls noch Fragen offen sind, laden Sie sich auch unseren Fahrerflucht-Ratgeber herunter, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden. Hier geht es zum Fahrerflucht-Ratgeber. Sollten weiterhin Fragen unbeantwortet sein, kontaktieren Sie den Fahrerflucht Anwalt.