Unfallflucht ohne Schaden - gibt es trotzdem eine Strafe?
Bei einem Verkehrsunfall muss man als Unfallbeteiligter Verletzten helfen. Handelt es sich um einen Sachschaden, darf man als Beteiligter den Unfallort nicht verlassen. Würde man den Unfallort trotz Sachschaden verlassen, handelt es sich um eine Straftat, die nach § 142 StGB wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort geahndet wird. Doch ist es auch eine Unfallflucht, wenn kein Schaden entstanden ist?
Wie hoch ist die Geldstrafe bei Unfallflucht?
Wie lange muss man bei einem Parkschaden warten?
Verursacht man einen Parkschaden, dann darf man nicht einfach wegfahren. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Bemerkt man den Schaden und ist die Person des beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort, sollte man 30 bis 60 Minuten warten. Nur einen Zettel mit den Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu hinterlassen, reicht nicht aus. Hat man gewartet, aber die geschädigte Person ist nicht aufgetaucht, muss man den Schaden bei der Polizei melden. Zudem sollte man auch die Kfz-Versicherung verständigen. Die Kfz-Haftpflicht ist für die Schadensregulierung zuständig. Begeht man Fahrerflucht und wird ermittelt, übernimmt die Kfz-Haftpflicht zwar die Schadensregulierung, aber kann vom Beschuldigten bis zu 5.000 Euro zurückfordern.
Was passiert bei Unfallflucht mit Blechschaden?
Kommt es zu einem Blechschaden und begeht man Unfallflucht und wird ermittelt, wird man wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort angezeigt. Das Strafmaß richtet sich nach der Schadenshöhe. Zu den Strafen bei Unfallflucht mit Blechschaden gehören die Geldstrafe, Punkte in Flensburg, das Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Es gibt auch schwere Fälle von Fahrerflucht, für die eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Das ist aber bei Unfallflucht mit Blechschaden nicht die Regel.
Warum Anwalt für Fahrerflucht?
Bei einer Anklage oder einem Strafbefehl wegen Unfallflucht kann der Anwalt für Fahrerflucht die Verteidigung übernehmen. Das gilt sowohl für die Hauptverhandlung als auch für das Berufungsverfahren oder für die Revision. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft bei der Prüfung der Sachlage, wenn man beispielsweise wegen Fahrerflucht angezeigt wird und den Unfall gar nicht bemerkt hat.
Was bringt eine Selbstanzeige bei Verkehrsunfallflucht?
Eine Selbstanzeige bei Verkehrsunfallflucht wirkt sich strafmildernd aus. Die Selbstanzeige muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Man kann auch einen Rechtsanwalt für Unfallflucht kontaktieren. Dieser kann nach der Selbstanzeige wegen Unfallflucht die Interessen des Mandanten vertreten.Wann gibt es eine Einstellung des Verfahrens wegen Fahrerflucht?
Verfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort werden in der Regel dann eingestellt, wenn der Täter nicht ermittel werden kann. Es gibt auch die Einstellung des Verfahrens wegen Fahrerflucht, wenn ein hinreichender Tatverdacht nicht vorliegt. Geregelt ist das in § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO).Wie sollte man sich nach einem Unfall verhalten?
- An der Unfallstelle sofort anhalten
- Unfallort mit einem Warndreieck kennzeichnen
- bei verletzten Personen Erste Hilfe leisten und den Notruf 112 verständigen
- Meldung des Unfalls bei der Polizei (110)
- Fotos von der Unfallstelle und den beschädigten Fahrzeugen machen
- Datum und Uhrzeit des Verkehrsunfalls, Namen und Kontaktdaten der Unfallbeteiligten, Fahrzeugkennzeichen und Daten zu möglichen Zeugen notieren
- Kfz-Versicherung informieren
Unfallflucht | Schaden bis 600 Euro | Schaden von 600 Euro bis 1.300 Euro | Schaden ab 1.300 Euro | Fahrerflucht ohne Schaden |
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geringe Geldstrafe | 30 Tagessätze bzw. ein Monatsgehalt | mehr als 30 Tagessätze bzw. mehr als ein Monatsgehalt | keine Strafe bei Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden | |
2 Punkte in Flensburg | 3 Punkte in Flensburg | |||
bis zu drei Monate Fahrverbot | Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens ein halbes Jahr |
Quellen & Nachweise
↑Die polizeiliche Untersuchung (Maximilian Julier)↑empirische Untersuchung zur Reform der Verkehrsunfallflucht
↑Statistik