Wie verhält man sich als Geschädigter bei Fahrerflucht?
Kommt es zu einem Verkehrsunfall und macht sich ein Unfallbeteiligter aus dem Staub, ist das eine Straftat. Geregelt ist Unfallflucht als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Ist man Unfallbeteiligter bzw. Geschädigter, muss man die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Gibt es verletzte Personen, ruft man den Notarzt und leistet Erste Hilfe. Bei der Polizei kann man bei Fahrerflucht Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Gibt es Zeugen, dann werden diese befragt. Ist der Unfallflüchtige bekannt oder haben die Zeugen oder Unfallbeteiligten das Kfz-Kennzeichen des Beschuldigten gesehen, kann dieser ermittelt werden.
Wer trägt Kosten bei Fahrerflucht mit Blechschaden?
Wer die Kosten bei Fahrerflucht mit Blechschaden bzw. Sachschaden trägt, hängt davon ab, ob der Unfallflüchtige ermittelt werden konnte. Kann der Flüchtige nicht ermittelt werden, muss die eigene Kfz-Versicherung die Kosten für die Regulierung der Schäden am Fahrzeug übernehmen. Für die Regulierung von Schäden bei Unfall mit Unfallflucht braucht man eine Teilkasko oder eine Vollkasko.
Wo Hilfe bei Unfallflucht mit Personenschaden?
Wenn man in einen Unfall mit Unfallflucht mit Personenschaden verwickelt ist, muss man vor Ort die Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten und die Polizei und den Notarzt verständigen. Gibt es Zeugen für die Unfallflucht oder kann man als Unfallbeteiligter Angaben zum Unfallflüchtigen machen, ermittelt die Polizei den Täter. Gibt es keine Zeugen und kann man keine Angaben zum Unfallflüchtigen machen, muss man Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen. Die Anzeige bei der Polizei legt man zusammen mit den Bildern von den Fahrzeugschäden bei der Kfz-Versicherung vor. Ist man verletzt und der Täter ist schuld am Unfall, zahlt die Kfz-Versicherung des Unfallflüchtigen die Kosten für die Heilung. Wird der Täter nicht ermittelt, zahlt die Krankenversicherung der verletzten Person die Heilungskosten.
Wie kann der Anwalt für Fahrerflucht helfen?
Ist man Opfer einer Fahrerflucht geworden, kann man sich an den Anwalt für Unfallflucht wenden. Der Rechtsanwalt für Verkehrsunfallflucht erläutert, welche Rechte Opfer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort haben.
Welche Strafen bei Unfallflucht mit Sachschaden?
Begeht man eine Unfallflucht mit Sachschaden, ist das gemäß § 142 StGB eine Straftat. Neben einer Geldstrafe drohen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach der Schwere des Schadens.
- Schadenshöhe bis 600 Euro: geringe Geldstrafe
- Höhe des Schadens bis 1.300 Euro: 30 Tagessätze bzw. ein Monatsgehalt
- Schaden über 1.300 Euro: mehr als 30 Tagessätze
Wann verjährt eine Fahrerflucht?
Der Vorwurf der Fahrerflucht verjährt nach fünf Jahren. Unfallflucht ist eine Straftat. Die Regelung der Verjährungsfrist befindet sich deshalb im Strafgesetzbuch. Die Frist für die Verjährung richtet sich nach der Höchststrafe für Fahrerflucht. Bei Unfallflucht droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Nach diesem Strafmaß richtet sich die Verjährungsfrist, die in § 78 Abs. 3 Nr.4 StGB dokumentiert ist.
Was tun bei Unfallflucht mit Parkschaden?
Bemerkt man eine Beschädigung am geparkten Fahrzeug, die vorher nicht vorhanden war, kann man von einer Fahrerflucht ausgehen. Wenn man Glück hat, gibt es Zeugen. In jedem Fall sollte man die Polizei einschalten und eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Ist die Unfallflucht mit Parkschaden in einem Parkhaus passiert, können Kameraaufzeichnungen bei der Ermittlung des Täters helfen.Wie bei Fahrerflucht im fließenden Straßenverkehr verhalten?
Passiert ein Unfall mit Fahrerflucht im fließenden Straßenverkehr, bleibt man an der Unfallstelle und sichert diese. Dann ruft man die Polizei und spricht eventuell vorhandene Zeugen an und bittet diese, zu warten, bis die Polizei eintrifft. Es folgt eine Anzeige gegen Unbekannt, wenn der Unfallflüchtige nicht zu ermitteln ist. Für die Kfz-Versicherung sollte man auch Bilder vom Schaden am Fahrzeug machen.Wer zahlt Schadensregulierung nach Unfallflucht?
Ist man Opfer einer Unfallflucht, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Regulierung des Schadens. Handelt es sich um eine Unfallflucht mit Personenschaden, kann man sich auch an die Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) wenden. Bei Feststellung des Unfallflüchtigen, muss die Kfz-Versicherung des Täters für die Schadensregulierung aufkommen.Rechtsanwalt informiert: Was tun bei Fahrerflucht?
Der Anwalt für Fahrerflucht steht bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Ist man Opfer einer Unfallflucht, sollte man die Beratung vom Verkehrsrechtsanwalt nutzen.Welche Strafen bei Fahrerflucht?
Geldstrafe | Fahrverbot | Punkte in Flensburg | Entzug der Fahrerlaubnis | weitere Sanktionen | |
---|---|---|---|---|---|
Unfallflucht mit Blechschaden | je nach Höhe mehr als 30 Tagessätze | ein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Euro | 2 Punkte bei Schäden bis 1.300 Euro 3 Punkte bei Schäden ab 1.300 Euro | bis zu sechs Monate bei Schäden ab 1.300 Euro | / |
Fahrerflucht mit Personenschaden | mehr als 30 Tagessätze | mindestens drei Monate | 2 bis 3 Punkte | bis zu sechs Monate | Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren |
Unfallflucht mit Selbstanzeige | entfällt eventuell | entfällt eventuell | entfällt eventuell | entfällt eventuell | / |
Fahrerflucht in der Probezeit | je nach Höhe mehr als 30 Tagessätze | ein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Euro | bis zu 3 Punkte je nach Schwere des Schadens | bis zu sechs Monate ab dem dritten A-Verstoß in der Probezeit | Aufbauseminar Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre |
Quellen & Nachweise
↑Fischer, StGB, 58. Auflage aus 2011↑Verjährungsfristen gemäß § 78 StGB Absatz 3, Nummer 4
↑Informationen zu § 44 StGB