Was kostet ein Anwalt, wenn man geblitzt wurde?
Wenn man geblitzt wurde und den Anwalt für Verkehrsrecht beauftragt, um den Bußgeldbescheid anzufechten, richten sich die Kosten für den Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Neben den Kosten für den Einspruch kann es auch eine Verfahrensgebühr geben. Eine kostenlose Ersteinschätzung vom Verkehrsrechtsanwalt hilft, um zu kalkulieren, wie hoch die zu erwartenden Kosten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sein werden.
Wie viel muss man für Blitzer bezahlen?
Wenn man geblitzt wurde, richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Im Bußgeldkatalog findet man Angaben, wie hoch das Bußgeld ausfallen wird. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts reicht das Bußgeld von 30 Euro bis 800 Euro. Fährt man außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell, betragen die Bußgelder zwischen 20 Euro und 700 Euro. Wird man geblitzt, gibt es einen Toleranzabzug von 5 km/h bzw. von 5 Prozent. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung drohen neben dem Bußgeld auch weitere Sanktionen, wie zum Beispiel Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Wann erhält man den Blitzerbescheid?
Wenn man geblitzt wurde, dauert bis zu sechs Wochen bis man den Blitzerbescheid erhält. Der Bußgeldbescheid für das Verkehrsvergehen wird per Post zugestellt. Die zuständige Behörde hat bis zu drei Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung zuzustellen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbußen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und im Bußgeldkatalog dokumentiert.
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab? Anwalt für Verkehrsrecht informiert
Ein Bußgeldverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Anhand des Fotos vom Blitzer kann man den Fahrer ermitteln. In der Regel dient dazu das Kfz-Kennzeichen, das man auf dem Blitzerfoto sieht. Das Strafmaß richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Der Bußgeldbescheid wird von der Bußgeldstelle per Post zugestellt. Der Fahrer kann die Sanktionen, wie Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg akzeptieren oder den Bußgeldbescheid anfechten.
Lohnt sich Einspruch bei Bußgeldbescheid?
Oftmals enthalten Bußgeldbescheide formale Fehler. Zunächst muss der Einspruch fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids eingereicht werden. Durch den Einspruch wird der Blitzerbescheid zunächst nicht rechtskräftig und erneut geprüft. Wird der Einspruch gewährt, weil man zum Beispiel nachweisen kann, dass man zum Tatzeitpunkt gar nicht selbst gefahren ist, wird das Bußgeldverfahren eingestellt. Ratsam ist es, den Blitzer Anwalt zu beauftragen. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht erhalten und technische Fehler, wie zum Beispiel die nicht korrekte Einstellung der Radarfalle aufdecken. Der Einspruch gegen den Blitzerbescheid muss eine Begründung enthalten. Ein Bußgeldbescheid muss nach § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bestimmte formale Vorgaben erfüllen und die folgenden Angaben enthalten:
- Nennung der beteiligten Person(en)
- Name und Adresse des Anwalts
- Bezeichnung und Zeitpunkt sowie Ort der Tat
- Angaben zu verwendeten Beweismitteln, wie zum Beispiel das Blitzerfoto
- Nennung der drohenden Strafen und der eventuellen Nebenfolgen
- Rechtsbehelfsbelehrung
Was ist der Toleranzabzug beim Blitzer? Anwalt für Verkehrsrecht berät
Die Messgeräte bzw. Radarfallen zur Ermittlung von Geschwindigkeitsüberschreitungen messen nicht punktgenau. Deshalb gibt es, wenn man geblitzt wird, einen Toleranzabzug. Liegt die gefahrene Geschwindigkeit unter 100 km/h, dann beträgt der Toleranzabzug bei der Messung 5 km/h. Beträgt die gefahrene Geschwindigkeit über 100 km/h, erhält man einen Toleranzabzug von 5 Prozent. Im Bußgeldbescheid ist der Toleranzabzug bereits berücksichtigt. Der Rechtsanwalt für Blitzer und Verkehrsrecht kann den Blitzerbescheid auch auf formale Fehler hin prüfen und entsprechende Schritte gegen den Bescheid einleiten. Für einen Einspruch gegen den Blitzerbescheid hat man 14 Tage Zeit.
Wie Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen?
Hat man einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren innerorts oder außerorts erhalten, gibt es eine Frist, um einen Einspruch einzulegen. Die Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage und gilt ab dem Tag, an dem man den Bescheid erhalten hat. Der Einspruch muss schriftlich an die zuständige Behörde gesendet werden. Die Anschrift der zuständigen Behörde findet man im Bußgeldbescheid in der Rechtsmittelbelehrung. Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sollte man die Unterstützung vom Anwalt für Verkehrsrecht nutzen.Welche Blitzer gibt es zur Geschwindigkeitsmessung?
Zur Geschwindigkeitsmessung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die von der Polizei eingesetzt werden:- mobiles Radargerät: Die Aufstellung erfolgt am Straßenrand oder das mobile Radargerät wird im Polizeiwagen oder im Zivilwagen genutzt. Das Radargerät sendet elektromagnetische Wellen, die von dem Fahrzeug reflektiert werden. Oftmals kommt es bei diesen Radarfallen zu Messungenauigkeiten, wenn diese nicht richtig aufgestellt und ausgerichtet werden.
- Lasergeschwindigkeitsmessgeräte: Messung funktioniert mittels Lichtsignale, die vom Messgerät gesendet werden. Die Lichtsignale werden dann vom vorbeifahrenden Fahrzeug reflektiert. Die damit ermittelte Pulslaufzeit gibt dann an, wie weit das Fahrzeug vom Messgerät entfernt ist. Die Geschwindigkeit wird dann durch die Signalabgabe ermittelt. Messungenauigkeiten können entstehen, wenn die Radarfalle nicht korrekt aufgestellt wird oder wenn sich zum Zeitpunkt der Messung mehrere Fahrzeuge auf der Straße bewegen.
- Lichtschrankenmessgeräte: Diese Blitzer zur Geschwindigkeitsmessung gehören zu den mobilen Radarfallen und bestehen aus einem Sender und einem Empfänger. Die Messung erfolgt mittels drei Lichtstrahlen. Nachdem das Fahrzeug durch den ersten Lichtstrahl gefahren ist, startet die Messung. Die Messung ist abgeschlossen, sobald das Fahrzeug durch den zweiten Lichtstrahl gefahren ist. Eine weitere Messung mit dem dritten Lichtstrahl folgt, damit das Messergebnis gültig ist. Auch wenn dieses System zur Geschwindigkeitsmessung nicht genau ausgerichtet ist, kommt es nicht zu Messungenauigkeiten.
- Police-Pilot-Systeme: Der Polizei-Blitzer ist ein mobiles Radargerät und kann während dem Fahren eingesetzt werden. Zur Nutzung hat der Polizeiwagen eine Frontkamera und eine Heckkamera. Mittels Knopfdruck erfolgt die Aufzeichnung, wenn ein Geschwindigkeitsverstoß oder ein Abstandsverstoß vorliegen.
Kann ein Blitzerbescheid verjähren?
Ein Blitzervorwurf kann verjähren. Wird man geblitzt, muss man den Blitzerbescheid innerhalb von sechs Monaten nach der Tat erhalten. Grundsätzlich gilt eine Frist von drei Monaten. Zudem gibt es noch eine absolute Verjährungsfrist, die zwei Jahre beträgt. Erhält man den Bußgeldbescheid, sollte man unbedingt prüfen, ob die Verjährung eingesetzt hat. Unterstützung hierbei bietet der Blitzer Anwalt.Was tun bei Fahrerflucht und Blitzer? Anwalt berät
Begeht man eine Unfallflucht und wird dann auch noch während des Tathergangs geblitzt, muss man mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben den Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung drohen eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug des Führerscheins. Handelt es sich um eine Fahrerflucht bzw. Unfallflucht mit Personenschaden, kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Es ist auf jeden Fall ratsam, wenn man geblitzt wurde, den Blitzer Anwalt zu kontaktieren. Der Rechtsanwalt kann in einer kostenlosen Erstberatung eine rechtliche Einschätzung abgeben, was zu tun ist, wenn man Fahrerflucht nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) begangen und zudem geblitzt worden ist.Sanktionen für Fahrerflucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB)
Geldstrafe | Fahrverbot | Punkte in Flensburg | Entzug der Fahrerlaubnis | weitere Sanktionen | |
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Unfallflucht mit Blechschaden | je nach Höhe mehr als 30 Tagessätze | ein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Euro | 2 Punkte bei Schäden bis 1.300 Euro 3 Punkte bei Schäden ab 1.300 Euro | bis zu sechs Monate bei Schäden ab 1.300 Euro | / |
Fahrerflucht mit Personenschaden | mehr als 30 Tagessätze | mindestens drei Monate | 2 bis 3 Punkte | bis zu sechs Monate | Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren |
Unfallflucht mit Selbstanzeige | entfällt eventuell | entfällt eventuell | entfällt eventuell | entfällt eventuell | / |
Fahrerflucht in der Probezeit | je nach Höhe mehr als 30 Tagessätze | ein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Euro | bis zu 3 Punkte je nach Schwere des Schadens | bis zu sechs Monate ab dem dritten A-Verstoß in der Probezeit | Aufbauseminar Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre |
Quellen & Nachweise
↑Straßenverkehrsordnung (StVO)↑§ 66 Ordnungswidrigkeitengesetz(OWiG)
↑§ 142 Strafgesetzbuch (StGB)