
Welchen Anwalt bei Fahrerflucht?
Die Fahrerflucht ist eine Straftat, die nach § 142 StGB geahndet wird. Beim Vorwurf der Unfallflucht sollte man sich an den Verkehrsrechtsanwalt wenden. Dieser hat die Erfahrung und die Kompetenz für eine anwaltliche Beratung und Unterstützung bei Verfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Wie viel kostet ein Rechtsanwalt bei Fahrerflucht?
Beim Vorwurf der Unfallflucht kann man sich an den Verkehrsrechtsanwalt wenden. Dieser informiert über die zu erwartenden Kosten. Die Kosten setzen sich aus den Gebühren für die Gerichtsverhandlung und für weitere Leistungen zusammen. Weitere Aspekte, die die Höhe der Kosten bestimmen, sind die folgenden:
- Grundgebühr
- Verfahrensgebühren beim Gericht
- Gebühren für die Hauptverhandlung
- Kosten für Aktenkopien
- Pauschale für Post- und Telekommunikationsmaßnahmen
- Umsatzsteuer
Wie hoch ist die Geldauflage bei Fahrerflucht?
Die Höhe der Geldstrafe bei Unfallflucht richtet sich nach der Schwere des Schadens. Handelt es sich um einen Sachschaden bis 600 Euro, kann das Verfahren eingestellt werden und in der Regel muss man eine geringe Auflage bezahlen. Beträgt der Schaden bis 1.300 Euro, muss man eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zahlen. Zudem werden zwei Punkte im Flensburger Register eingetragen. Liegt die Schadenshöhe über 1.300 Euro, werden drei Punkte in Flensburg eingetragen und die Geldstrafe beträgt mehr als 30 Tagessätze. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen. So muss man also bei einem Schaden von mehr als 1.300 Euro mit einer Geldstrafe von mehr als einem Monatsgehalt rechnen.
Wann wird ein Verfahren wegen Unfallflucht eingestellt?
Es gibt Fälle von Unfallflucht, bei denen das Verfahren eingestellt wird. Eine Einstellung eines Verfahrens wegen Fahrerflucht ist beispielsweise dann möglich, wenn der Sachschaden nicht mehr als 600 Euro beträgt und wenn es keinen Personenschaden beim Unfall gab. Eine Strafminderung ist auch zu erwarten, wenn man sich innerhalb von 24 Stunden nach der Unfallflucht selbst anzeigt und wenn es sich nicht um eine Fahrerflucht mit Personenschaden handelt. Die Strafminderung ist auch nur dann zu erwarten, wenn der Unfall nicht im fließenden Straßenverkehr passiert ist. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Einstellung eines Verfahrens beim Vorwurf der Unfallflucht finden sich in der Strafprozessordnung (StPO) sowie in § 142 Abs. 4 StGB:
- Einstellung des Verfahrens aufgrund eines Freispruchs § 170 Abs. 2 StPO
- Einstellung wegen Geringfügigkeit § 153 StPO
- Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage (§ 153 a StPO)
Welche Strafen bei Unfallflucht mit Blechschaden?
Das Strafmaß bei Unfallflucht richtet sich nach der Höhe des Schadens. Von Bagatellschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten für den Blechschaden nicht mehr als ca. 750 Euro kosten. Wenn man nach einem Unfall den Vorwurf wegen Fahrerflucht erhält, sollte man die anwaltliche Unterstützung vom Anwalt für Unfallflucht nutzen.
Kann man Anzeige wegen Fahrerflucht zurücknehmen?
Hat man eine Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt, kann man diese nicht mehr zurücknehmen. Bei der Unfallflucht handelt es sich um ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass einer Fahrerflucht nachgegangen werden muss, weil es sich um eine Straftat handelt. Stellt man eine Anzeige wegen Unfallflucht, dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Strafanzeige kann im Unterschied zum Strafantrag nicht zurückgenommen werden. Wenn man eine Anzeige wegen Unfallflucht stellen möchte, sollte man sich an den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden.
Wer trägt die Kosten für den Anwalt bei Unfallflucht?
Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, kann diese die Kosten für den Anwalt für Fahrerflucht übernehmen. Wird man wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt, muss man selbst die Kosten für den Prozess und für den gegnerischen Rechtsanwalt bezahlen.Warum Anwalt bei Vorwurf der Fahrerflucht beauftragen?

Geldauflagen bei Fahrerflucht mit Sachschaden
Schadenshöhe | Geldstrafe | Fahrverbot | Punkte in Flensburg | Entzug der Fahrerlaubnis |
---|---|---|---|---|
Schaden bis 600 Euro | Geldauflage und Einstellung des Verfahrens | / | / | / |
Schaden bis 1.300 Euro | 30 Tagessätze bzw. ein Monatsgehalt | ein bis drei Monate | 2 | / |
Schaden über 1.300 Euro | mehr als 30 Tagessätze | / | 3 | sechs Monate |
Quellen & Nachweise
↑Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)↑§ 153 StPO Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit
↑Strafmaß gemäß § 142 StGB