Was bezahlen bei Fahrerflucht Teilkasko und Vollkasko?

Bei Fahrerflucht Teilkasko oder Vollkasko? Ist man Geschädigter und der Täter unbekannt, kann man die Kosten für die Schadensregulierung nur durch eine Vollkasko regulieren lassen. Eine Teilkasko springt nicht ein, wenn es sich um die Regulierung von Schäden aufgrund von Fahrerflucht handelt.
Fahrerflucht - Vollkasko oder Teilkasko?
Um nach einer Unfallflucht Schäden regulieren zu lassen, wenn der Täter nicht ermittelt wird, braucht man eine Vollkasko.

Wer zahlt Reparatur bei Fahrerflucht?

Um die Frage zu beantworten, muss man zwei Perspektiven beachten. Nämlich aus der Perspektive des Unfallflüchtigen und aus Perspektive von Geschädigten. Ist man der Unfallflüchtige, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Schadensregulierung der Fahrzeuge von den Unfallbeteiligten. Ist man Geschädigter, braucht man eine Vollkasko für die Regulierung des Schadens.

Braucht man als Geschädigter eine Vollkasko?

Ist man selbst Geschädigter und hat ein Unfallbeteiligter Unfallflucht begangen und wird nicht ermittelt, muss man eine Vollkasko haben. Die Vollkasko übernimmt die Schadensregulierung für das Fahrzeug des Geschädigten. Es ist für Unfallgeschädigte immer ein Nachteil, wenn der Unfallflüchtige unbekannt bleibt. Zwar übernimmt dann die eigene Vollkasko die Reparaturkosten, aber man wird in eine höhere Schadensfreiheitsklasse eingestuft und zahlt zukünftig höhere Beiträge für die Vollkasko. Hat man nur eine Teilkasko und wird Opfer einer Fahrerflucht, dann bleibt man auf den Kosten für die Fahrzeugreparatur sitzen.

Zahlt die Teilkasko bei Fahrerflucht?

Die Teilkasko übernimmt, wenn der Unfallflüchtige nicht ermittelt werden kann, keine Reparaturkosten für das Fahrzeug vom Geschädigten. Wenn man Opfer einer Unfallflucht ist und einen Fahrzeugschaden davongetragen hat, braucht man eine Vollkasko. Bei Ermittlung des Täters übernimmt dessen Kfz-Haftpflicht die Regulierung des Schadens. Hat man keine Vollkasko, kann man sich auch an die Verkehrsopferhilfe für eine finanzielle Unterstützung wenden.

Wird man bei Fahrerflucht in Vollkasko zurückgestuft?

Eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse für die Vollkasko ist nach einem Unfall mit Fahrerflucht möglich. Lässt man den Schaden am Fahrzeug durch die Vollkasko regulieren, weil der Unfallflüchtige nicht ermittelt wird, erfolgt eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse. Die Rückstufung hat zur Folge, dass man zukünftig für die Vollkasko höhere Beiträge zahlen muss.

Was tun bei Unfallflucht ohne Vollkasko?

Ist man Opfer einer Unfallflucht und der Unfallflüchtige wird nicht ermittelt, braucht man für die Schadensregulierung eine Vollkasko. Nur eine Vollkasko zahlt die Schadenskosten, wenn die Unfallflucht unaufgeklärt bleibt. Eine Teilkasko übernimmt bei Fahrerflucht nicht die Kosten für die Regulierung des Fahrzeugschadens.

Zahlt Kfz-Versicherung bei Fahrerflucht?

Begeht der Versicherungsnehmer eine Unfallflucht, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung für das gegnerische Fahrzeug. Die Kfz-Versicherung kann den Versicherungsnehmer aber nachträglich auffordern, Kosten bis 5.000 Euro zurückzuzahlen. Zudem kann man als Versicherungsnehmer, wenn man Fahrerflucht begangen hat, den Versicherungsschutz verlieren.

Wie kann Anwalt für Fahrerflucht helfen?

Der Rechtsanwalt für Unfallflucht bietet eine kostenlose Ersteinschätzung und im weiteren Verlauf eine Strategie für die Verteidigung festlegen. Der Verkehrsrechtsanwalt kann eine Akteneinsicht anfordern, die Akten in Bezug auf Behördenfehler prüfen und den Schriftverkehr mit den Behörden übernehmen.

Zudem kann, je nach Schwere des Schadens, der Rechtsanwalt für Unfallflucht eine Strafabwendung herbeiführen. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Fahrerflucht mit Bagatellschäden handelt.

Welche Strafen bei Unfallflucht in der Probezeit?

Fahrerflucht in der Probezeit ist ein schwerwiegender Verstoß, auch bekannt als A-Verstoß. Neben den üblichen Strafen für Unfallflucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) drohen weitere Sanktionen für Unfallflüchtige in der Probezeit:
    • Geldstrafe
    • Punkte in Flensburg
    • Fahrverbot oder Entzug des Führerscheins
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • Verlängerung der Probezeit

Wie Strafe für Fahrerflucht abwenden?

Begeht man eine Fahrerflucht und handelt es sich um einen geringen Sachschaden, kann man die Strafe abwenden. Hilfreich ist auch eine Selbstanzeige wegen Unfallflucht innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall.

Der Unfall darf aber nicht im fließenden Straßenverkehr passiert sein und es darf kein hoher Sachschaden oder Personenschaden bestehen. Ansonsten kann man nicht auf eine Strafminderung hoffen.

Um eventuell eine Strafe für Fahrerflucht abzuwenden, sollte man sich an einen Anwalt für Unfallflucht wenden. Der Rechtsanwalt für Fahrerflucht bietet eine kostenlose Ersteinschätzung.
Anwalt für Fahrerflucht
Zahlt die Teilkasko oder Vollkasko den Unfallschaden nach einer Fahrerflucht? Rechtsanwalt für Fahrerflucht informiert!

Welche Sanktionen für Unfallflucht mit Sachschaden?

Schadenshöhe

Geldstrafe

Fahrverbot

Punkte in Flensburg

Entzug der Fahrerlaubnis

Schaden bis 600 EuroGeldauflage und Einstellung des Verfahrens///
Schaden bis 1.300 Euro30 Tagessätze bzw. ein Monatsgehaltein bis drei Monate2/
Schaden über 1.300 Euromehr als 30 Tagessätze/3sechs Monate

Quellen & Nachweise

Gesetzeslage
§ 44 StGB – weitere Informationen
Informationen zu § 40 StGB

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Falls noch Fragen offen sind, laden Sie sich auch unseren Fahrerflucht-Ratgeber herunter, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden. Hier geht es zum Fahrerflucht-Ratgeber. Sollten weiterhin Fragen unbeantwortet sein, kontaktieren Sie den Fahrerflucht Anwalt.