
Nach rechtskräftigem Urteil für ein Fahrverbot wegen Unfallflucht muss man den Führerschein bei einer Behörde oder eine Polizeidienststelle abgeben. Fährt man trotz Fahrverbot und wird erwischt, wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis bei vorliegendem Fahrverbot mit einer empfindlichen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem halben Jahr bestraft.
Welche Strafen sind bei Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch möglich?
Das Strafmaß für ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort richtet sich nach der Schwere des Schadens. Weil Fahrerflucht eine Straftat ist, erfolgt die Ahnung nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Folgende Strafen können für eine Verkehrsunfallflucht verhängt werden:
- Geldstrafe richtet sich nach der Höhe des Schadens
- zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
- Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten
- Entzug der Fahrerlaubnis von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
- bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
Was ist der Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot?
Im Unterschied zu einem Entzug der Fahrerlaubnis handelt es sich bei einem Fahrverbot um ein zeitlich begrenztes Verbot, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Nach Ablauf der Frist für das Fahrverbot wird der Führerschein wieder ausgehändigt. Wenn ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis wegen Fahrerflucht droht, kann man einen Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, kontaktieren.
Kann man das Fahrverbot für Fahrerflucht umgehen? Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft
Wenn man ein Fahrverbot für Unfallflucht umgehen möchte, hilft der Anwalt für Verkehrsrecht. Fahrerflucht ist eine Straftat. Die Ahndung der Tat erfolgt nach § 142 StGB. Der Rechtsanwalt kann, je nach Schwere des Vergehens, versuchen, dass das Fahrverbot in eine empfindliche Geldstrafe umzuwandeln. Es gibt auch Fälle, bei denen das Fahrverbot als unzumutbare Härte abgewendet werden kann. Eine unzumutbare Härte liegt beispielsweise dann vor, wenn der Beschuldigte durch das Fahrverbot die Arbeit verlieren würde.
Wird eine Fahrerflucht im Führungszeugnis eingetragen?
Begeht man eine Unfallflucht, erfolgt nicht unbedingt eine Eintragung der Straftat ins Führungszeugnis eingetragen. Das Strafmaß bestimmt, ob die Fahrerflucht in das Führungszeugnis aufgenommen wird. Ein Eintrag der Unfallflucht ins Führungszeugnis ist dann möglich, wenn die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze beträgt oder wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verhängt wurde. Im Führungszeugnis werden alle Vorstrafen, die registriert sind, festgehalten. Erstellt wird das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn. Es werden aber nicht alle Delikte im Führungszeugnis dokumentiert. Eine Dokumentation von allen Delikten, die eine Person begangen hat, wird im Bundeszentralregister festgehalten. Hat man einen Eintrag oder mehrere Einträge im Führungszeugnis und begeht eine Fahrerflucht, erfolgt die Eintragung im Führungszeugnis. Dies gilt dann auch, wenn die Geldstrafe unter 91 Tagessätzen liegt.
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot bei Unfallflucht?
Wenn jemand eine Unfallflucht begeht und als Schuldiger ermittelt wird, folgt ein Gerichtsverfahren. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, dem Beschuldigten einen Vorsatz nachzuweisen. Ansonsten ist eine Verurteilung wegen Fahrerflucht nicht möglich. Ist der Vorsatz nachgewiesen, erfolgt die Ermittlung für das Strafmaß. Dabei entscheidet, ob es sich um einen Sachschaden mit Fahrerflucht oder um einen Personenschaden mit Unfallflucht handelt. Handelt es sich um einen Personenschaden mit Fahrerflucht, dann kommen weitere Tatbestände in Betracht, wie zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung und fahrlässige Körperverletzung. Ob und für welchen Zeitraum ein Fahrverbot für Fahrerflucht ausgesprochen wird, wird vom Richter auf Grundlage von § 44 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) festgesetzt.
Welche Strafen bei unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle in der Probezeit?
Begeht man eine Unfallflucht in der Probezeit, handelt es sich um ein schwerwiegendes Vergehen, auch bekannt als A-Verstoß. Neben einer Geldstrafe, Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und einem Fahrverbot, muss man an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zudem verlängert sich bei Fahrerflucht die Probezeit um weitere zwei Jahre.Reduziert sich die Strafe bei Selbstanzeige wegen Fahrerflucht?
Begeht man eine Unfallflucht und erstattet innerhalb von 24 Stunden nach der Tat eine Selbstanzeige, kann sich das positiv auf das Strafmaß auswirken. Eine Selbstanzeige innerhalb der Frist von 24 Stunden bedeutet in der Regel eine geringere Geldstrafe oder sogar eine Aufhebung des anzusetzenden Strafmaßes.Dies gilt aber nur dann, wenn es sich um Sachschäden und um Schäden handelt, die nicht im fließenden Straßenverkehr passiert sind. Hat man eine Fahrerflucht mit unterlassener Hilfeleistung oder fahrlässiger Tötung begangen und zeigt sich selbst an, sollte man zudem einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen.
Welcher Zusammenhang zwischen Bußgeldkatalog und Fahrverbot?

Was tun bei Führerscheinverlust durch Alkohol und Fahrerflucht?
Es gibt Fälle, bei denen steht nicht nur der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum, sondern der Vorwurf der Unfallflucht unter Alkoholeinfluss. In einem solchen Fall ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Es drohen bei Fahrerflucht mit Alkohol eine hohe Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und ein Entzug der Fahrerlaubnis.Möchte man den Führerschein wieder zurück haben, muss man, je nach Alkoholgehalt während der Tat und je nach gerichtlichen Auflagen, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen. Ein Verkehrsrechtsanwalt hilft bei Fragen zur Vorbereitung auf die MPU.
Vergehen | Bußgelder / Geldstrafen | Punkte im Fahreignungsregister Flensburg | Fahrverbot | Entzug des Führerscheins | Freiheitsstrafe |
Fahrerflucht ohne Sicherung der Unfallstelle | 30 Euro | / | / | / | / |
Unfallflucht mit Sachschaden | 35 Euro | / | / | / | / |
Entfernen von Spuren | 30 Euro | / | / | / | / |
Fahrerflucht nach § 142 StGB | Geldstrafe ab einem Monatsgehalt | 3 | bis zu drei Monate | bis zu sechs Monate | bis zu drei Jahre bei unterlassener Hilfeleistung oder fahrlässiger Körperverletzung |
Unfallflucht nach § 142 StGB und unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe | 3 | |||
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) und fahrlässige Tötung | Geldstrafe | 3 | möglich | möglich | bis zu drei Jahre |
Quellen & Nachweise
↑Richtlinie des Europäischen Parlaments (Stand: 20. Dezember 2006)↑Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Pressemitteilung Nr. 091 am 12. Juli 2007
↑Internationale Bestimmungen