Weiterhin kann man zwei bis drei Punkte in Flensburg erhalten und die Fahrerlaubnis kann für drei Monate entzogen werden.

Zudem erhält man zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Liegt der Schaden über 1.300 Euro und begeht man Unfallflucht, wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Es werden drei Punkte in Flensburg fällig und eine empfindliche Geldstrafe ausgesprochen.

Kümmert man sich nicht um verletzte Personen am Unfallort und begeht Fahrerflucht, steht der Vorwurf der unterlassenden Hilfeleistung im Raum. Es droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Wichtige Fakten zu Strafen bei Fahrerflucht
- Geschädigte können eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten
- Ahnung der Fahrerflucht nach § 142 Strafgesetzbuch
- bei Anzeige wegen Fahrerflucht einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen
- eine Selbstanzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wirkt sich strafmildernd aus
- Unfallflucht ist ein A-Verstoß und die Probezeit für den Führerschein verlängert sich um zwei Jahre und man muss an einem Aufbauseminar teilnehmen
- Strafmaß für Unfallflucht richtet sich nach der Schwere des Schadens: Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot / Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe
Wie ist das Strafmaß bei Fahrerflucht mit Verletzten oder Toten?
Hat man einen Unfall verursacht, bei dem Personen verletzt wurden, und begeht Unfallflucht, kann man auch wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden. Es droht neben einer empfindlichen Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Gibt es bei einem Unfall mit Fahrerflucht Tote, dann wird dies als fahrlässige Tötung geahndet. Es droht zusätzlich zum Entzug der Fahrerlaubnis, einer hohen Geldstrafe und Punkten in Flensburg eine Freiheitsstrafe.
Unfallflucht in der Probezeit - Welche Folgen hat das?
Ist man noch in der Probezeit und begeht Unfallflucht, handelt es sich um einen A-Verstoß. Dann muss man an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit wird für zwei Jahre verlängert. Die Schwere der Tat entscheidet auch, ob weitere Strafen folgen, wie zum Beispiel Punkte in Flensburg, der Entzug des Führerscheins, ein Fahrverbot, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Gibt es bei Fahrerflucht mit Parkschaden eine Strafe?
Beschädigt man ein Fahrzeug auf einem Parkplatz, muss man eine Wartezeit von 20 bis 60 Minuten einhalten und am Unfallort verbleiben. Sollte in diesem Zeitraum der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht auftauchen, informiert man die Polizei und macht Angaben zum Kennzeichen und zum Unfall bzw. zum Schaden.
Bilder vom Schaden machen. Entfernt man sich vom Unfallort unter Nichteinhaltung der Wartezeit oder entfernt man sich vom Unfallort nach Ablauf der Wartezeit und informiert nicht die Polizei, macht man sich der Fahrerflucht schuldig.
Ist eine Selbstanzeige bei Unfallflucht strafmildernd?
Es ist möglich, sich selbst wegen Fahrerflucht anzuzeigen. Es ist möglich, dass sich die Selbstanzeige auf das Strafmaß auswirkt. In Einzelfällen führt eine Selbstanzeige zu einer Strafmilderung oder sogar zu einer Abwendung der Strafe. Die Abwendung der Strafe bei Selbstanzeige wegen Unfallflucht ist beispielsweise möglich, wenn die Schadenshöhe gering ist. Außerdem kann man eine Strafe durch Selbstanzeige wegen Unfallflucht abwenden, wenn die Polizei die Ermittlungen noch nicht aufgenommen hat und wenn innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die Selbstanzeige gestellt wird. Die Minderung des Strafmaßes bei Selbstanzeige wegen Unfallflucht ist in § 142 Absatz 4 StGB dokumentiert.
Gibt es bei Fahrerflucht eine Verjährung?
Es kommt immer wieder zu Unfällen, bei denen sich Beteiligte unerlaubt vom Unfallort entfernen und nach § 142 StGB eine Straftat begehen. Gibt es keine Zeugen und können sich andere Beteiligte nicht an das Fahrzeug und das Kennzeichen erinnern, wird bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Es gibt bei Fahrerflucht eine Verjährungsfrist. Ein Belangen des Täters ist nach Ablauf der Verjährungsfrist dann nicht mehr möglich. Laut § 78 StGB beträgt die Verjährungsfrist bei Fahrerflucht fünf Jahre. Es gibt aber auch die sogenannte Unterbrechung der Verjährung. Eine Unterbrechung kann durch die Vernehmung des Täters oder durch einen Haftbefehl sowie durch die Eröffnung der Hauptverhandlung herbeigeführt werden. Spätestens aber nach zehn Jahren gilt dann eine Verjährung für den Vorwurf der Unfallflucht. Grundsätzlich ist es nicht möglich, dass man die Verjährung bei Unfallflucht umgehen kann. Die Frist für die Verjährung beginnt ab dem Zeitpunkt, wenn die Tat ausgeführt wurde.
Geldstrafe | Fahrverbot | Punkte in Flensburg | Entzug der Fahrerlaubnis | weitere Sanktionen | |
---|---|---|---|---|---|
Unfallflucht mit Blechschaden | je nach Höhe mehr als 30 Tagessätze | ein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Euro | 2 Punkte bei Schäden bis 1.300 Euro 3 Punkte bei Schäden ab 1.300 Euro | bis zu sechs Monate bei Schäden ab 1.300 Euro | / |
Fahrerflucht mit Personenschaden | mehr als 30 Tagessätze | mindestens drei Monate | 2 bis 3 Punkte | bis zu sechs Monate | Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren |
Unfallflucht mit Selbstanzeige | entfällt eventuell | entfällt eventuell | entfällt eventuell | entfällt eventuell | / |
Fahrerflucht in der Probezeit | je nach Höhe mehr als 30 Tagessätze | ein bis drei Monate bei Schäden von bis zu 1.300 Euro | bis zu 3 Punkte je nach Schwere des Schadens | bis zu sechs Monate ab dem dritten A-Verstoß in der Probezeit | Aufbauseminar Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre |
Quellen & Nachweise
↑gerichtliche Entscheidungen (Stand: 2019)↑Urteile zu Verkehrsunfällen
↑Eine psychologische Betrachtung